Für neue StrommastenNetzbetreiber Amprion will Stadt Hürth enteignen lassen

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Mit dem Bau der Fundamente für einen der neuen Masten hat der Netzbetreiber Amprion auf dem Acker westlich der K 2n begonnen.

Mit dem Bau der Fundamente für einen der neuen Masten hat der Netzbetreiber Amprion auf dem Acker westlich der K 2n begonnen.

Hürth – Der Netzbetreiber Amprion macht Druck beim geplanten Ausbau der Höchstspannungsleitung durch Hürth. Trotz der laufenden Klage von Anwohnern vor dem Bundesverwaltungsgericht hat das Unternehmen mit den Bauarbeiten auf Hürther Stadtgebiet begonnen. Um schneller an die benötigten städtischen Grundstücke zu kommen, hat Amprion bei der Bezirksregierung in Köln die „vorzeitige Besitzeinweisung“ beantragt – das ist der Vorläufer eines Enteignungsverfahrens.

Bis kurz vor der Stadtgrenze stehen die neuen, bis zu 90 Meter hohen Masten auf dem rund 35 Kilometer langen Abschnitt zwischen Rommerskirchen und Bornheim-Sechtem bereits. In Hürth klafft noch eine Lücke auf der Stromautobahn, über die Windstrom aus dem Norden in den Süden transportiert werden soll. Dort wehren sich Anwohner, die sich zur Interessengemeinschaft „Hürth gegen Hochspannung“ zusammengeschlossen haben, vor Gericht gegen die höheren Masten auf der bestehenden Trasse.

IG Hürth gegen Hochspannung klagt zum zweiten Mal  gegen die Trassenführung

Die Anwohner fordern, dass die Höchstspannungsleitung nicht mitten durch die Wohngebiete an der Grenze zwischen Efferen und Hermülheim, sondern außen herum gelegt werden. Eine Klage gegen die Ende 2016 erteilte Genehmigung des Projekts vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig war im März 2018 teilweise erfolgreich. Die Bezirksregierung musste die Trassenführung neu abwägen, kam aber im Juni 2020 zum gleichen Ergebnis. Dagegen klagen die Anwohner erneut.

Inzwischen gibt es einen Termin. Das Bundesverwaltungsgericht hat die mündliche Verhandlung für den 12. Juli angesetzt. Aufschiebende Wirkung hat das Verfahren nicht. Im Hürther Rathaus hat man darauf gehofft, den Ausbau zumindest bis zu einem Urteil hinauszögern zu können. Denn Amprion braucht für den Bau von fünf Masten Grundstücke der Stadt und der Stadtwerke. Im vergangenen November hatte der Stadtrat eine Entscheidung über einen Verkauf der Grundstücke deshalb vertagt. Mitte Februar stand der Verkauf wieder auf der Tagesordnung, doch Amprion kam einem Beschluss zuvor.

Amprion hält am Zeitplan für den Netzausbau in Hürth fest

„Mit der Stadt Hürth haben wir eine Vielzahl von Gesprächen über eine privatrechtliche Einigung geführt“, sagt Amprion-Sprecherin Joëlle Bouillon. „Da keine Zustimmung vorliegt, haben wir, um im Zeitplan für den Bau zu bleiben, ein Besitzeinweisungsverfahren beantragt.“ Ähnlich will das Unternehmen bei privaten Grundstückseigentümern vorgehen, mit denen man sich bisher nicht einig geworden sei. Amprion gebe einer einvernehmlichen Lösung aber den Vorrang.

„Eine gütliche Einigung ist jederzeit möglich“, erklärt Dennis Heidel, Sprecher der Bezirksregierung. So müsse es nach einer Besitzeinweisung nicht zwangsläufig zu einem Enteignungsverfahren kommen. Es geht auch um Geld: Im Rathaus kann man nur darüber spekulieren, ob die Entschädigung, die der Stadt im Fall einer Enteignung zugesprochen würde, unter der zuletzt von Amprion angebotenen Summe liegt. Das spiele aber nicht die entscheidende Rolle, betont Bürgermeister Dirk Breuer: „Ich hätte mir gewünscht, dass Amprion den Ausgang des Gerichtsverfahrens abgewartet hätte. Das wäre fair gewesen.“ Die Stadt prozessiert nicht selbst, unterstützt die Klage der IG Hürth aber finanziell.

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Unterdessen hat die IG Hürth die Hoffnung nicht aufgegeben, dass das Bundesverwaltungsgericht die „Monstermasten“ noch stoppt. „Das Rennen ist noch nicht gelaufen“, sagt der Vorsitzende Wolfgang Holz. „Wir hoffen auf ein faires Urteil, bei dem auch die Argumente der Anwohner berücksichtigt werden.“ Amprion will die Leitung im Oktober 2023 in Betrieb nehmen.