Verwirrung um Kosten in KerpenAusbau der Sindorfer Straße kostet Bürger wohl nichts

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Die Sindorfer Straße in Kerpen wird umgebaut.

Kerpen – Der Umbau der Sindorfer Straße ist aus vielen Gründen umstritten. Doch zumindest bei den Straßenbaubeiträgen können die Anlieger vermutlich aufatmen: Sie zahlen wahrscheinlich keinen Cent – obwohl sie Straßenbeiträge zahlen müssen.

„Der Umbau ist für die Anlieger kostenpflichtig“, hieß es in einem früheren Artikel über den Umbau der Sindorfer Straße. „Diese Aussage ist richtig. Aber sie ist nicht ganz vollständig, was die Zahlungsverpflichtung angeht“, sagt Harald Stingl, Sprecher der Stadt Kerpen. Fest steht: Anwohner der Sindorfer Straße müssen Straßenausbaubeiträge bezahlen, die Pflicht besteht. Es ist aber möglich, dass das Land Nordrhein-Westfalen die Beiträge der Anwohner vollständig begleicht. Darauf hat die Verwaltung aber keinen Einfluss.

Die Stadt hat keinen Einfluss auf die Straßenausbaubeiträge

„Die Förderung ist ausschließlich von Entscheidungen des Landes abhängig“, erläutert Stingl. Die Kolpingstadt selbst könne die Förderung nicht gewährleisten. Abhängig ist diese von Gültigkeit und Geltungsbereich der NRW-Förderrichtlinie sowie den finanziellen Mitteln, die der Landeshaushalt zur Verfügung stellt. Erst im Mai hatte das Land eine Förderrichtlinie verabschiedet, die eine vollständige Entlastung der Grundstückseigentümer von Straßenbaubeiträgen vorsieht. Davor übernahm das Land lediglich 50 Prozent der Beiträge.

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Ein wenig bangen müssen die Anlieger der Sindorfer Straße aber noch. Erst mit dem Null-Bescheid, den es am Ende der Baumaßnahme gibt, sind sie von den Beiträgen endgültig befreit. Vorher wartet auf sie ein langer Bauprozess: Zuerst der Abschluss des Ausbaus, die Schlussrechnung, dann Kostenverteilung und Förderantrag, Förderbescheid und schließlich die Auszahlung der Fördermittel. Begonnen werden soll mit den Bauarbeiten im ersten Halbjahr 2023. Um die Erstattung kümmern müssen sich die Bürger allerdings nicht: Für die beitragspflichtigen Anlieger beantragt die zuständige Kommune die Erstattung der Straßenausbaubeiträge, in diesem Fall die Stadt Kerpen.