Ein Mehrfamilienhaus in weniger als zwei JahrenRasantes Bauvorhaben in Pulheim

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Das Haus an der Venloer Straße wird abgerissen, da die Bausubstanz in einem schlechten Zustand ist.

Das Haus an der Venloer Straße wird abgerissen, da die Bausubstanz in einem schlechten Zustand ist.

Pulheim – Die Garagen auf dem Grundstück an der Venloer Straße sind schon abgerissen. Kurz nach dem Jahreswechsel rückt erneut ein Abbruchunternehmen an, um das Gebäude an der Venloer Straße/Ecke Schulstraße mit der Hausnummer 90a abzutragen.

Er rechne damit, dass die Arbeiten in der zweiten Januar-Woche beginnen, sagt der Frechener Architekt Helmut Burtscheidt in einem Telefonat. „Wir sind aktuell in Vergabeverhandlung mit dem Rohbau-Unternehmen, das auch den Abbruch erledigt.“ Wohl Mitte Februar, im Anschluss an die Erdarbeiten, sollen die Rohbauarbeiten beginnen.

Der Abriss ist aus Sicht des Architekten unvermeidlich. Die Bausubstanz sei in einem schlechten Zustand. Sie lasse es nicht zu, das Gebäude zu entkernen und die Fassade zu erhalten und anschließend neu zu gestalten.

Binnen 22 Monaten soll auf dem Grundstück ein zweigeschossiges Mehrfamilienhaus entstehen. Es werde an die Hausnummer 90 angebaut, die inzwischen entkernt sei, erläutert der Architekt. „Die Fassade wird neu gestaltet.“

Jahrelange juristische Auseinandersetzung

Ursprünglich war auf dem zentral gelegenen Grundstück ein anderes Bauprojekt geplant. Ein Investor wollte dort fünf Neubauten errichten. Auf drei Etagen plus ausgebauten Dachgeschossen war ein Mix aus Gewerbe und Wohnen geplant. Um das Bauprojekt, das auf den Plänen eines Kölner Architekten beruhte, überhaupt erst möglich zu machen, hatte der Stadtrat 2013 Details des Bebauungsplans wie etwa die Firsthöhe geändert.

Schon früh regte sich in der Nachbarschaft der Widerstand gegen die deutlich höheren Neubauten. Es folgte eine jahrelange juristische Auseinandersetzung. Schließlich hat das Oberverwaltungsgericht Münster der Klage eines Nachbarn im Mai 2019 stattgegeben. Die Richter erklärten den Bebauungsplan für unwirksam, ebenso die Vorgänger-Bebauungspläne. Die Klage des Nachbarn hatte das Verwaltungsgericht Köln 2017 in erster Instanz noch abgewiesen. Die Richter hatten festgestellt, dass sich ein Bauprojekt an dieser Stelle in die nähere Umgebung einfügen müsse. (mma)

Im Erdgeschoss des Baukörpers ist ein Parkgeschoss geplant, „eine Art offene Garage“. Im Erdgeschoss der Hausnummer 90 ist ein Ladenlokal vorgesehen. In der ersten und zweiten Etage entstehen sechs Wohneinheiten, „sie bleiben in Familienhand“. In dem Baukörper werde es zwei Treppenhäuser und zwei Aufzüge geben.

Die Fassade wird mit Verblendmauerwerk gestaltet und „um ins Gesamtbild zu passen“ optisch an die Gestaltung der umliegenden Gebäude angepasst.

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Ein sehr wichtiger Aspekt für die Nachbarn ist die Höhe der Gebäude. Da es aktuell keinen rechtskräftigen Bebauungsplan gebe greife das Bundesbaugesetz, so der Architekt. „Die Firsthöhen sind an die der angrenzenden Häuser angepasst, die Abstände zur Nachbarbebauung werden eingehalten.“ Die Nachbarn seien an der Planung beteiligt worden, die Stadt habe sie genehmigt, die „Baugenehmigung ist in trockenen Tüchern“.