Stief-Enkel vor GerichtProzess um getötete Großmutter in Pulheim wird neu aufgerollt

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Der Angeklagte (r.) im Gespräch mit seinem Anwalt. 

Der Angeklagte (r.) im Gespräch mit seinem Anwalt. 

Köln/Pulheim-Brauweiler – Erneut steht seit Montag ein 39-jähriger Angeklagter vor Gericht, der im Jahr 2019 bereits wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt worden war. Der Fall wird in einem Revisionsverfahren neu verhandelt. Der Vorwurf lautet nun auf Raub mit Todesfolge.

Opfer ist die Stiefgroßmutter des Angeklagten. Im Sommer 2014 war die 78 Jahre alte Brauweilerin tot in ihrem Haus aufgefunden worden. Ihre Hände waren gefesselt und der Mund mit Klebeband verschlossen. Die Seniorin war erstickt. Nachbarn hatten die Tote entdeckt. Sie hatten im Haus nach dem Rechten sehen wollen, weil die Haustür seit langer Zeit offenstand. Die Nachbarn fanden die Hausbewohnerin leblos vor.

Pulheim: Suche nach Verdächtigem dauerte fünf Jahre

Die Polizei ging schon damals von Raubmord aus, doch es dauerte fünf Jahre, bis überhaupt ein Verdächtiger gefunden wurde. Bei einer Verkehrskontrolle Anfang des Jahres 2019 überprüften Beamte den Stief-Enkel der verstorbenen Frau. Durch einen Vermerk im Polizeicomputer fiel auf, dass er 2014 der Aufforderung zu einer DNA-Abgabe nicht nachgekommen war. Die Beamten nahmen eine DNA-Probe – und erzielten einen Treffer. Sie passte zu Spuren, die nach dem mutmaßlichen Raubmord an der Brauweilerin sichergestellt worden waren.

In einer ersten Verhandlung verurteilte das Gericht den angeklagten Stief-Enkel zu lebenslanger Haft. Der Bundesgerichtshof überprüfte das Urteil und kam zu der Auffassung, dass nicht sicher sei, dass der 39-Jährige vorsätzlich gehandelt habe.

Mord in Pulheim: Angeklagter leugnet die Tat

Im erneuten Verhandlungsauftakt am Montag nun lautete die Anklage auf Raub mit Todesfolge, denn der Angeklagte habe den Tod seiner Stiefgroßmutter „billigend in Kauf genommen“.

Wie bereits in der ersten Gerichtsverhandlung will sich der Angeklagte nicht persönlich zu den Vorwürfen äußern. 2019 hatte er sich zumindest durch die Verteidigung zur Sache eingelassen und die Tat geleugnet. „Wenn ich die Tat begangen hätte, würde ich dazu stehen“, hieß es in der Montag verlesenen Einlassung. „Ich bin kein schlechter Mensch und könnte niemandem so etwas antun, schon gar nicht meiner Oma.“

Der Angeklagte hat für die Tatzeit kein Alibi

Als Zeuge befragt wurde am ersten Verhandlungstag auch der 2019 zuständige Richter. Er erinnerte sich daran, dass der Angeklagte auch schon damals die Tat geleugnet und angegeben hatte, sich zum Tatzeitpunkt in Serbien aufgehalten zu haben. Aufzeichnungen zeigten jedoch, dass er am 12. Juni 2014 aus Serbien ausgereist und am 15. Juni nachts wieder eingereist war. Am 14. Juni war in das Haus seiner Großmutter eingebrochen worden. Wie sich dieser Hinweis auswirkt, wird die Verhandlung zeigen.

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Sein Verteidiger Dominic Marraffa betonte, dass der Sachverhalt nicht so leicht festzustellen sei, wie es zunächst scheine. Er bat das Gericht darum, den Fall in der Revision mit offenen Augen zu betrachten, damit nicht noch ein zweites Leben zerstört werde.