AllgemeinverfügungWesseling kündigt Lockerung der Corona-Maßnahmen an

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Wesseling Innenstadt Archiv

Die Corona-Maßnahmen in Wesseling werden gelockert. (Archivbild)

Wesseling – Aufgrund der anhaltenden niedrigen Inzidenzzahlen im Rhein-Erft-Kreis sind nun auch mehr Lockerungen in Wesseling möglich. Der Krisenstab der Stadt hat beschlossen, die Allgemeinverfügung zur erweiterten Maskenpflicht nicht zu verlängern.

Dies bedeutet, dass die erweiterte Maskenpflicht sowie das Grill-, Picknick-, Alkohol-, und Wasserpfeifenverbot im öffentlichen Raum nach dem 31. Mai nicht mehr gelten. „Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von weit unter 100 können wir als Verwaltung nicht vertreten, unsere erweiterten Regelungen aufrecht zu erhalten. Jeder Eingriff in die persönliche Freiheit der Bürger bedarf einer stichhaltigen und nachvollziehbaren rechtlichen und tatsächlichen Grundlage“, erläutert Ordnungsdezernent Matthias Neeser.

Und er ergänzt: „Natürlich ist uns bewusst, dass mit den Lockerungen, die von der Bundes- und Landesebene mit dem Unterschreiten der Grenzwerte verknüpft werden, die Neuansteckungen wieder ansteigen könnten.“ Daher appelliert er an die Bürger, sich weiterhin an die aktuellen Vorgaben des Kontaktverbots zu halten.

Wesselinger Rathaus könnte am 1. Juli wieder öffnen

Im Rathaus laufen ebenfalls Vorbereitungen für Lockerungen. „Bisher arbeiten den Vorgaben des Bundesarbeitsministeriums folgend so viele Kolleginnen und Kollegen wie möglich im Homeoffice. Wir werden die Entwicklung der Sieben-Tage-Inzidenz beobachten, die Impfungen unserer Mitarbeiter vorantreiben und die Besetzung an den Rathäusern stetig steigern. So können wir nach und nach mehr Termine vergeben“, kündigt Bürgermeister Erwin Esser an.

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Er fügt hinzu: „Parallel entwickeln wir ein Konzept für eine schrittweise Wiedereröffnung. Als Ziel haben wir uns den 1. Juli gesetzt. Immer unter der Voraussetzung, dass die Neuansteckungen nicht eklatant ansteigen, die Impfquote aber sehr wohl.“