Dealer vor GerichtUnbekannte brachen Auto auf und ließen Marihuana-Päckchen zurück

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Marihuana in Tütchen verpackt (Symbolbild) 

Bonn/Hennef – Angeblich war es sein erster Dealer-Job: Aber der Start in die kriminelle Karriere wurde einem 25-Jährigen ordentlich vermasselt. Denn in der Nacht zum 20. April 2020 wurde das Auto, in dem er seine Drogen gebunkert hatte, aufgebrochen oder auch nur Opfer von Zerstörungswut. Jedenfalls wurde die Heckscheibe des Opel Astra eingeschlagen und der Kofferraum durchwühlt. Was die Täter gesucht haben, wird ihr Geheimnis bleiben. Denn als Beamte am nächsten Morgen am Tatort eintrafen – eine Nachbarin mit Hund hatte sie alarmiert – entdeckten sie neben dem demolierten Wagen zahlreiche Päckchen mit Marihuana, die auf offener Straße, im Kofferraum und unter dem Fahrzeug verstreut lagen. Der Stoff hatte die Täter offenbar nicht interessiert.

Den 25-jährigen Halter jedoch brachte sein geknacktes Drogenauto auf die Bonner Anklagebank, sogar wegen Drogenhandels mit Waffen. Denn neben den 767 Gramm Marihuana in den vielen Konsumtütchen sowie in einem Einmachglas wurde auch ein Schlagstock beschlagnahmt, der in der hinteren Rücktasche des Beifahrersitzes steckte.

Bonn: Für Drogenhandel mit Waffen droht normalerweise fünf Jahre Haftstrafe

Normalerweise droht in so einem Fall eine Mindeststrafe von fünf Jahren. Aber der Angeklagte, im Prozess voll geständig, konnte den Richtern der 1. Großen Strafkammer wohl plausibel erklären, warum er sich bewaffnet hatte: Nicht wegen der Drogen, wie er beteuerte, sondern wegen seiner Angst vor „Typen“, die ihm ordentlich Druck machten, weil er mit der Rückzahlung eines Darlehens nicht nachkam.

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Schließlich zeigte das Gericht nach soviel Offenherzigkeit des Angeklagten einige Milde und verurteilte den bislang nicht Vorbestraften „nur“ wegen Drogenhandels zu anderthalb Jahren Haft, noch mit Bewährung. Immerhin habe er durch den Einbruch in sein Auto keinerlei finanziellen Vorteil, sondern nur einen immensen Schaden gehabt. Schließlich auch seien die Drogen, die für einen Abnehmer bestimmt gewesen sein sollen, nicht in den Umlauf gekommen.

Die deutsche Staatsangehörigkeit, die der in Siegburg Geborene angestrebt hatte, ist nach dem Urteil ausgeschlossen.