Landgericht BonnFlötistin bekommt keinen Schadenersatz nach Sturz in Sonnenstudio

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Der Eingang zum Bonner Landgericht

Bonn/Rhein-Sieg-Kreis – „Genug Stress und schlechte Nachrichten! Jetzt einfach Sonne tanken!“ Dieser verführerische Slogan eines Bonner Sonnenstudios hatte sich an einem kalten Dezembertag im Jahr 2017 für eine Flötistin aus dem rechtsrheinischen Rhein-Sieg-Kreis nicht erfüllt. Denn als die Mittfünfzigerin sich in der Sonnenbank-Kabine auszog, stürzte sie und brach sich ausgerechnet einen Oberarmknochen nahe der Schulter. Ein Rettungswagen brachte sie ins Krankenhaus, zwei Tage später musste der komplizierte Mehrfachbruch operiert werden.

Es sollte nicht der einzige Eingriff bleiben. Da die Musikerin sich ihren unglücklichen Fall nicht anders erklären konnte, meinte sie, sie sei schlichtweg ausgerutscht. Der Boden habe, so meinte sie sich zu erinnern, „einen feuchten Filmbelag“ gehabt.

Komplizierter Bruch soll bis heute nicht ausgeheilt sein

Wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht hat die Flötistin später vor dem Bonner Landgericht das Sonnenstudio auf 75.000 Euro Schadensersatz verklagt. Immerhin, so die freischaffende Musikerin, habe der Sturz nicht nur ihren Alltag eingeschränkt, sondern auch erhebliche Folgen für ihren Job gehabt.

Denn ihr Lieblingsinstrument, die Querflöte, konnte sie mit dieser Verletzung lange nicht spielen. Bis heute, sagt sie, sei der Bruch nicht ausgeheilt.

Das Sonnenstudio hat die Vorwürfe von sich gewiesen: Die Kabine sei fraglos trocken gewesen, immerhin wäre der Raum eine halbe Stunde vor dem Termin der Klägerin nicht benutzt worden. Da sei die Desinfektionsreinigung, die standardmäßig nach jedem „Sonnenbad“ gemacht werde, längst getrocknet.

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Im Übrigen, so argumentierte das Studio weiter, wäre die Musikerin hingefallen, weil sie sich beim Ausziehen ihrer Hose verheddert habe und steckengeblieben sei. Das jedenfalls habe die Klägerin selbst einer Mitarbeiterin des Sonnenstudios gesagt, die als erste in die Kabine geeilt war, um der Verunfallten zu helfen.

Um den Streit aufzuklären, hat die Zivilrichterin eigens einen Sachverständigen eingeschaltet, der den Unfallort in Augenschein genommen hat. Denn keine Frage: Damit Gäste des Sonnenstudios sich sicher fühlen können, muss der Betreiber dafür Sorgen, dass der Boden rutschhemmend ist, damit man ihn auch barfuß betreten kann.

Nach eingehender Inspektion des Kabinenbodens kam der Diplom-Ingenieur im Gutachten zu dem zweifelsfreien Ergebnis, dass der Bodenbelag eine „ausreichende Rutschfestigkeit“ aufwies. Schließlich auch musste die Klägerin im Gerichtstermin einräumen, dass sie die vermeintliche Nässe des Bodens nicht „aktiv wahrgenommen“, sondern nur geschlussfolgert habe: Da sie ausgerutscht sei, müsse der Boden wohl nass gewesen sei.

Damit hatte die Flötistin aber keinerlei Chance mehr vor Gericht: Die Klage wurde abgewiesen. (AZ: Landgericht Bonn 20 O 9/19)