Riesiger BauskandalFrühere Bonner OB zu einer Million Euro Schadenersatz verurteilt

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Die frühere Bonner Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann (SPD) ist vom Verwaltungsgericht Köln zur Zahlung von einer Million Euro Schadenersatz verurteilt worden. 

  • Das Bonner Kongresszentrum WCCB sollte eigentlich ein Leuchtturmprojekt werden – und wurde zu einem riesigen Bauskandal.
  • Die Stadt Bonn sieht einen Teil der Schuld bei ihrer früheren Oberbürgermeisterin – und bekommt vor Gericht recht.
  • Den angerichteten Schaden bezifferte die Stadt Bonn auf eine Viertel Milliarde Euro.

Köln/Bonn – Eine Million Euro: So viel sollen die frühere Bonner Oberbürgermeisterin Bärbel Dieckmann und der ehemalige Stadtdirektor Arno Hübner an die Stadtkasse zahlen – jeder. Das hat am Donnerstag das Kölner Verwaltungsgericht geurteilt und damit einer Klage der Stadt Recht gegeben. Es hielt die beiden früheren Spitzenleute der Stadtverwaltung für schuldig, im Zusammenhang mit dem Bau des Kongresszentrums WCCB ihre Pflichten als Beamte verletzt zu haben.

Die 19. Kammer des Gerichts sah es als erwiesen an, dass Dieckmann und Hübner den Stadtrat im Sommer 2009 nicht darüber informiert hatten, dass Bonn mit der Zustimmung zu einer sogenannten Nebenabrede (Bürgschaft) auch die Haftung über das fehlende Eigenkapital des windigen WCCB-Investors Man-Ki Kim übernehmen muss.

Stadt Bonn beziffert Schaden auf 250 Millionen Euro

Das WCCB ist seit 2016 in Betrieb, doch noch immer ist die juristische Aufarbeitung des Finanzskandals, der das Leuchtturmprojekt der Bundesstadt in die Schieflage gebracht hat, nicht abgeschlossen. Am Donnerstag nahm sich nach Landgericht und Arbeitsgericht das Verwaltungsgericht des Falls an. Die Stadt Bonn hatte 2018 Dieckmann und Hübner auf jeweils eine Million Euro Schadensersatz verklagt, weil sie im Zusammenhang mit dem Bau fünf Mal gegen ihre Pflichten als Beamte verstoßen haben sollen. Den dadurch angerichteten Schaden bezifferte die Stadt auf 250 Millionen Euro.

Der Stadtrat hatte die Klage mit Mehrheit beschlossen, die Verwaltungsspitze um OB Ashok Sridharan hatte abgeraten. Das Gericht regte im vergangenen Jahr ein Mediationsverfahren an, bei dem sich die Beteiligten intern verständigen können; Dieckmann war dazu bereit, die Stadt lehnte ab. So kam es zum öffentlichen Prozess.

Kongresszentrum WCCB: Die Chronologie

Da die Kammer großes Publikumsinteresse erwartete, hatte sie für den Prozess den Großen Saal des Gürzenich gemietet, in dem ansonsten Karnevalssitzungen stattfinden. Doch nach „Alaaf“ und Allotria war am Donnerstag keinem der Verfahrensbeteiligen zumute, die Anspannung war besonders den Beklagten anzusehen, als sie gegen 9 Uhr das Veranstaltungszentrum in der Kölner Altstadt betraten.

In einem ausführlichen Sachvortrag referierte der Vorsitzende Richter Dr. Andreas Vogt die Geschichte des Kongresszentrums, vom Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik, dem Land Nordrhein-Westfalen und der Stadt Bonn, der am 18. Februar 2002 im Schloss Bellevue, dem Berliner Amtssitz des Bundespräsidenten, geschlossen worden war, bis zur zunächst vergeblichen Suche nach einem Investor.

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Dann trat Man-Ki Kim mit seiner Firma SMI auf, erzählte, dass er zum Hyundai-Konzern gehöre – und erhielt bald darauf den Zuschlag für das Prestigeobjekt. Es sollte der Stadt nichts kosten, SMI sollte 139 Millionen Euro entrichten und 40 Millionen Euro als Eigenkapital beisteuern.

Das aber hatte er gar nicht. Als die Sparkasse Köln Bonn ihm 2005 keinen Kredit bewilligen wollte, sprang die Stadt mit einer Nebenabrede ein, in der sie für das Geld bürgte. 2009 wurde der Betrag in einer zweiten Nebenabrede um 30 Millionen Euro auf 104 Millionen Euro aufgestockt. Im Juli dieses Jahres wurde sie dem Rat zur Abstimmung vorgelegt. Dieckmann und Hübner, damals WCCB-Projektbeauftragter, trugen selbst und über ihre Anwälte Professor Dr. Thomas Mayen und Volker Fritze vor, die Stadtverordneten seien informiert worden, in ausführlichen Beratungsvorlagen, im Unterausschuss „Zukunft Bonn“ oder in Besprechungen der Fraktionsvorsitzenden.

Die Verurteilten waren den Tränen nahe

Das sah das Gericht anders: Beide hätten subjektiv und objektiv ihre Pflichten verletzt, denn das Gericht hätte keine Beweise dafür gefunden, dass für den Rat erkennbar gewesen sei, mit der Zustimmung zur Zusatzvereinbarung trete er auch für das nicht vorhandene Eigenkapital des Investors ein.

Die Verurteilten nahmen das Urteil fassungslos auf, beide waren den Tränen nahe. Da nutzte es auch nicht, dass der Anwalt der Klägerin, Professor Dr. Christian Winterhoff, ihnen zuvor versichert hatte, sie hätten sich um das Wohl der Stadt verdient gemacht.

Das Gericht hat Berufung zugelassen. Es scheint, dass Dieckmann und Hübner in die nächste Instanz gehen.