Im Lohmarer Friedwald ausgesetztDuo entführt Siegburger – Bewährungsstrafe

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Das Landgericht in Bonn (Symbolbild)

Bonn/Lohmar – Fünf bis 15 Jahre Haft sieht das Gesetz für die Tat vor, für die sich zwei Angeklagte vor Gericht verantworten mussten: Sie waren nach der Entführung eines Siegburgers (22) wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung, schwerer Körperverletzung und Bedrohung angeklagt worden.

Doch die 10. Große Strafkammer des Bonner Landgerichts verurteilten einen 26-Jährigen aus Troisdorf wegen Beihilfe lediglich zu einem Jahr und vier Monaten Freiheitsstrafe, der Haupttäter, ein 24-Jähriger aus Sieglar, zu einem Jahr und zehn Monaten. Beide Strafen wurden zur Bewährung ausgesetzt, als Auflage müssen die Angeklagten jeweils 150 Sozialstunden ableisten.

Bekanntschaft aus der Kneipe in Siegburg

Am Abend des 11. Januar 2021 hatten die Täter den 22 Jahre alten Siegburger zu Hause abgepasst. Sie bugsierten ihn in einen Kleinwagen und fuhren mit ihm zum Friedwald nach Lohmar.

Angeblich soll der Mann über den Sieglarer „schlecht geredet“ haben. Beide kannten sich aus einer Bar in Siegburg, in der der 24-Jährige kellnerte. Er machte laut seinem Verteidiger Uwe Krechel in der Kneipe Bekanntschaft mit dem kriminellen Milieu, habe plötzlich „auf coolen Voll-Checker“ machen und sich Respekt verschaffen wollen.

Im Friedwald schlug der 24-Jährige das Opfer mit der Faust und einem Aschenbecher. Dann drohte ihm der Sieglarer, er solle binnen einer Woche 10.000 Euro zahlen, „sonst wirst du und deine Familie umgebracht“.

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Es sei ihm gar nicht um das Geld gegangen, sagte Krechel am ersten Verhandlungstag über seinen Mandanten, sondern er habe das Opfer „in Panik“ versetzen wollen. Der 26 Jahre alte Komplize stand während der gesamten Aktion unbeteiligt daneben. Der Siegburger musste sein Handy abgeben, Schuhe, Pullover und T-Shirt ausziehen. Dann verschwanden die Männer und ließen den 22-Jährigen halbnackt bei 3,6 Grad und Regen im dunklen Wald zurück. Der 24-Jährige konnte Hilfe holen, die Täter wurden wenig später gefasst.

Sie legten vor der Polizei ein umfassendes Geständnis ab, das sie im Prozess wiederholten. Zudem zahlten sie dem Siegburger Schmerzensgeld, der 24-Jährige überreichte ihm im Gerichtssaal 5000 Euro, verbunden mit einer Bitte um Entschuldigung; der Komplize will 2500 Euro in Raten abstottern. Diesen sogenannten Täter-Opfer-Ausgleich wertete das Gericht als strafmildernd; die schwere räuberische Erpressung wurde als Versuch und damit als minderschwerer Fall eingestuft.