Cannabis in Mutters KellerBornheimer räumt vor Landgericht Drogenhandel ein

Lesezeit 2 Minuten
Foto_Gericht

Der Angeklagte (2. v. r.) räumte den Drogenhandel in der Verhandlung ein.

Bornheim/Bonn – „Wenn meine Mutter davon gewusst hätte, hätte sie es mir sicherlich verboten“, war der Angeklagte überzeugt: Der 30-jährige Bornheimer muss sich wegen Drogenhandels in drei Fällen vor der 7. Großen Strafkammer am Bonner Landgericht verantworten.

Veritable Hanfplantage

Polizeiermittler waren am 6. August vergangenen Jahres in den Kellerräumen der Mutter des gelernten Elektrikers nämlich auf eine veritable Hanfplantage mit 46 blühenden Pflanzen gestoßen. Der Angeklagte machte deutlich, dass seine Mutter von den illegalen Aktivitäten in ihrem Haus nichts gewusst habe.

Allzu oft kann die Frau folglich wohl nicht in ihrem Keller gewesen sein. Weitere Details waren zu Prozessauftakt aber nicht zu erfahren, denn die 52-Jährige machte als nahe Angehörige von ihrem Recht Gebrauch, nicht als Zeugin aussagen zu müssen. Der Betrieb der Cannabisplantage ist allerdings nicht der einzige Anklagepunkt: Dem Mann wird von der Staatsanwaltschaft ebenfalls zur Last gelegt, im Juni 2020 zehn Kilogramm Marihuana zu einem Verkaufspreis von insgesamt 47.000 Euro gewinnbringend weiterverkauft zu haben.

Der Einkaufspreis soll nach Angabe des Angeklagten bei 40.000 Euro gelegen haben. Geradezu unbedeutend nimmt sich dazu der dritte Anklagepunkt aus: Am 20. April 2020 soll der Bornheimer 550 Gramm der weichen Droge zum Preis von vier Euro pro Gramm verkauft haben. An den Einkaufspreis könne er sich nicht mehr genau erinnern, es müssten „so zwischen 3,20 und 3,50 Euro“ gewesen sein, sagte der 30-Jährige dem Gericht.

Junger Mann legt Geständnis ab

Der Angeklagte gab die ihm vorgeworfenen Taten gleich zu Beginn des Verfahrens unumwunden zu: Die Vorwürfe träfen sämtlich zu, hieß es in einem von seinem Anwalt verlesenen Geständnis. Eigentlich habe er nach der Entlassung aus einer mehrjährigen Haft vor einigen Jahren gesetzestreu bleiben wollen.

Seine berufliche Situation sei ihm aber dann irgendwann so perspektivlos erschienen, dass er sich seine Zukunft nurmehr im Drogenhandel habe vorstellen können. Das sei ein großer Fehler gewesen, aus heutiger Sicht komme ihm seine damalige Einstellung „weinerlich und kindisch“ vor.