Lohmarer vor GerichtIn der Bäckerschlange vorgedrängelt – Streit endet blutig

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Der Eingang zum Amtsgericht Siegburg 

Lohmar/Siegburg – Blutig endete ein Streit in der Warteschlange vor einer Bäckerei in Lohmar-Birk. Ein 65-Jähriger drängelte sich vor, ein 63-Jähriger stellte ihn zur Rede, am Ende wurde der Ältere ins Krankenhaus gebracht. Jetzt trafen sich die Kontrahenten vor dem Siegburger Amtsgericht wieder.

„Corona hat die Kunden aggressiv gemacht“, sagte die Bäckereiverkäuferin im Zeugenstand. Sie schilderte den Vorfall an einem Freitagnachmittag im Januar: Ein älterer Mann sei an der Warteschlange vorbei gegangen und habe aufgebracht und laut reagiert, als ihn ein anderer Kunde aufforderte, sich doch hinten anzustellen.

Rentner mit Kopfnuss verletzt – Angeklagter habe aus Notwehr gehandelt

Die Männer gerieten aneinander, der Jüngere versetzte dem Rentner eine Kopfnuss. Die Platzwunde musste mit drei Stichen im Krankenhaus genäht werden, außerdem erlitt der Mann ein Schädel-Hirn-Trauma. Der Angriff sei überraschend gekommen, schilderte er im Zeugenstand. Er habe sich nicht vordrängeln, sondern nur seiner Frau, die schon an der Theke stand, das Portemonnaie bringen wollen.

Der Angeklagte hingegen war sich keiner Schuld bewusst. Der Ältere, wesentlich größer als er, habe seine Maske nicht korrekt getragen und ihn zunächst verbal, dann körperlich aggressiv bedrängt, so dass er zurückwich und mit dem Rücken an den Wertstofftonnen im Durchgang stand. Er habe aus Notwehr gehandelt: „Das war ein Reflex.“ Auf die Frage der Staatsanwältin, warum er den Mann nicht weggeschubst habe, sagte er: „Es ging alles ganz schnell. Ich hatte meine Hände in den Taschen. Es war kalt.“

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Die Ehefrau des Rentners will nur ein Wortgefecht vernommen haben: „Worum es ging, weiß ich nicht.“ Sie sei nach der Kopfnuss dazwischengegangen, da sei ihr Mann blutüberströmt gewesen. Der Angeklagte will kaum Blut gesehen haben. Der Kopfstoß sei eine unverhältnismäßige Reaktion gewesen, sagte Richter Dr. Daniel Hahn. „Notwehr kennt keine Verhältnismäßigkeit“, argumentierte der Strafverteidiger.

Da der Angeklagte keine Vorstrafen hat und die Tat einräumte, wurde das Verfahren eingestellt gegen eine Geldbuße von 500 Euro. Diese fließt an den Geschädigten – als Schmerzensgeld.