NaturschutzgebietKreis verhängt im Siebengbirge Verwarngelder gegen Mountainbiker

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Im Siebengebirge dürfen Mountainbikes nur auf dafür ausgewiesenen Wegen benutzt werden.

Im Siebengebirge dürfen Mountainbikes nur auf dafür ausgewiesenen Wegen benutzt werden.

Rhein-Sieg-Kreis – Seit dem Jahr 2013 stellt der Wegeplan im Siebengebirge klar: Besucher dürfen nur auf entsprechend gekennzeichneten Wege gehen oder fahren.  

Laut einer Mitteilung des Rhein-Sieg-Kreises halten sich daran aber nicht alle Besucher des Siebengebirges. Immer wieder habe es in jüngster Vergangenheit Klagen über das Verhalten von Mountainbikefahrern gegeben und auch über  Hundebesitzer, die ihre Tiere frei laufen lassen.

Verwarngeld von 55 Euro

Die Untere Naturschutzbehörde des Rhein-Sieg-Kreises hat daher  mit dem Forstamt Rhein-Sieg-Erft sowie den Ordnungsämtern Bad Honnef und Königswinter Kontrollen durchgeführt.

Dabei wurden in mehreren Fällen Verwarngeld für Verstöße gegen die Naturschutzgebietsregeln erhoben. Zehn Mountainbiker wurden angehalten und auf ihr Fehlverhalten aufmerksam gemacht. Sie erwartet  ein Verwarngeld in Höhe von 55 Euro. Ein 16-jähriger Fahrer musste sogar zweimal verwarnt werden.

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In erster Linie ein Naturschutzgebiet

Die Reaktionen auf die unangekündigte Kontrollaktion waren laut Rhein-Sieg-Kreis unterschiedlich: Einige hätten sich einsichtig gezeigt, andere hätten sich  beschwert. Die Folgen der Nutzung von illegalen Trails seien enorm: Wurzelschäden an Bäumen und Erdreichabspülungen sowie Beinahe-Unfälle mit Wanderern. Hinzu kommen bis zu fünf von freilaufenden Hunden gewilderte Rehe jährlich. „Das ist so nicht mehr hinnehmbar“, betont Rainer Kötterheinrich vom Amt für Umwelt und Naturschutz des Rhein-Sieg-Kreises. Die Besucher sollten sich zwar im Siebengebirge erholen können, doch in erster Linie sei es ein Naturschutzgebiet. Laut Kreis sollen daher weitere Kontrollen erfolgen.  (mdh)