Anhaltende DürreWasser aus Flüssen zu nehmen wird zum Tabu – Rhein-Sieg-Kreis droht mit Strafen

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Niedrigwasser in einem Bach.

Niedrigwasser im Möschbach in Bad Honnef.

Aus Bächen und Flüssen im Rhein-Sieg-Kreis darf ab sofort kein Wasser mehr abgepumpt werden. Der Kreis droht mit Strafen.

Angesichts der anhaltenden Trockenheit hat der Rhein-Sieg-Kreis jetzt die Notbremse gezogen und eine Allgemeinverfügung erlassen, die es verbietet, Wasser mit Pumpen aus Flüssen und Bächen zu entnehmen. Nach Angaben des Kreises ist beispielsweise die Sülz, ein Nebenfluss der Agger, trotz ihres großen Einzugsgebietes unter den kritischen mittleren Niedrigwasserstand gefallen.

Verschiedene kleinere Gewässer seien nur noch Rinnsale, beispielsweise der Altendorfer Bach in Meckenheim und der Orbach in Swisttal. Der Wolfsbach in Sankt Augustin droht nach Angaben aus dem Siegburger Kreishaus sogar ganz trocken zu fallen.

Ausnahmen für die Landwirtschaft in Rhein-Sieg

„Damit die Gewässer vor Trockenlegung geschützt werden, sind Wasserentnahmen aus Flüssen und Bächen in den Sommermonaten nicht mehr vertretbar“, sagt Tim Hahlen, der Umweltdezernent des Rhein-Sieg-Kreises.

Ausgenommen von dem Verbot ist die landwirtschaftliche Wasserentnahme zum Tränken von Vieh, damit die landwirtschaftliche Tierhaltung nicht gefährdet wird. Landwirte sind allerdings aufgerufen, für die Trinkwasserversorgung des Viehs auf andere Wasserquellen zurückzugreifen, gesammeltes Regenwasser etwa, das Grundwasser oder auf Leitungswasser. Es gelte, „schädliche Gewässerveränderungen zu vermeiden“, teilt der Kreis mit.

Manche Anliegerinnen und Anlieger nutzten nahe gelegene Gewässer, um ihre Gärten zu bewässern oder um Teiche aufzufüllen. Das kann derzeit aber erhebliche Folgen haben: Werde Gewässern in Trockenzeiten Wasser entnommen, dann gefährde dies den verbliebenen Lebensraum der Kleinstlebewesen, die an der Gewässersohle siedeln, und bringe Fische wegen mangelnden Sauerstoffs in Atemnot, erläutern die Umweltschützer der Kreisverwaltung.

Um zu verhindern, dass Wasser nicht illegal entnommen wird, will das Kreisumweltamt jetzt verstärkt kontrollieren. Verstöße wie das Einbringen von Staubrettern, um Wasser anzustauen, oder das Herauspumpen würden als Ordnungswidrigkeit verfolgt und könnten mit einer erheblichen Geldbuße geahndet werden, warnt die Kreisverwaltung.

Gefahren beim Baden im Rhein-Sieg-Kreis

Sie rät zudem dringend vom Baden und Schwimmen in Flüssen und Bächen ab. Wegen des niedrigen Wasserstandes, verbunden mit gleichen Einleitungsmengen beispielsweise aus Kläranlagen und hohen Wassertemperaturen, könne die Keimbelastung in den Fließgewässern hoch sein.

Dies könne gesundheitliche Probleme zur Folge haben. Fragen zum Thema Gewässerschutz und Wassernutzung in den trockenen Sommermonaten beantwortet das Kreisumweltamt unter 02241/13-22 13. Die „Allgemeinverfügung zur Beschränkung der Wasserentnahme aus oberirdischen Gewässern auf dem Gebiet des Rhein-Sieg-Kreises“ ist online abrufbar.