Cannabis-Zucht27-jähriger Siegburger zu Geldstrafe verurteilt

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Mehrere Cannabispflanzen.

Weil er Cannabis gezüchtet hat, ist ein 27-Jähriger aus Siegburg zu einer Geldstrafe verurteilt worden. (Symbolbild)

Ein Siegburger ist wegen Cannabis-Zucht zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Es war nicht sein erster Gerichtsprozess.

Die Cannabis-Zucht im Mehrfamilienhaus blieb nicht unbemerkt. Nach einem anonymen Hinweis stand die Polizei im Oktober 2021 vor der Tür eines jungen Mannes in Kaldauen. Die Beamten entdeckten in der Wohnung acht prächtig gedeihende Cannabispflanzen.

Sie fanden zusätzlich 490 Euro in „dealertypischer Stückelung“, wie die Polizei dies auszudrücken pflegt. Der 27-jährige Siegburger musste nun kürzlich vor dem Schöffengericht dafür gerade stehen. Der Polizei war er kein Unbekannter: Erst ein knappes halbes Jahr zuvor hatten die Ordnungshüter bei einer Straßenkontrolle auf dem Stallberg bei ihm Betäubungsmittel gefunden.

Urteil: 27-Jähriger muss 7200 Euro zahlen

Der Angeklagte, der nach mehreren abgebrochenen Berufsausbildungen zuletzt in der Gastronomie arbeitete, habe sich durch den Verkauf von Cannabis an Bekannte den Eigenkonsum finanziert, erklärte dazu sein Strafverteidiger.

Der 27-Jährige räumte recht wortkarg alles ein und akzeptierte schließlich auch das Urteil: 7200 Euro (180 Tagessätze à 40 Euro) muss er zahlen. Diese Strafe wird künftig in seinem Führungszeugnis auftauchen. Die Summe kann er abstottern von seinem Monatsnettoverdienst, der zwischen 1300 und 1400 Euro liegt.

Der junge Mann hatte bereits zwei Vorstrafen: Wegen gefährlicher Körperverletzung und wegen Fahrens ohne Führerschein wurden 2020 und 2021 Geldstrafen verhängt. Da diese nicht einschlägig seien, also mit Drogendelikten nichts zu tun gehabt hätten, könne in diesem minderschweren Fall auf eine Freiheitsstrafe verzichtet werden, sagte Richter Herbert Prümper.

Ins Gefängnis hätte ihn dieser Fall voraussichtlich auch dann nicht gebracht, wenn er wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz bereits vorbelastet gewesen wäre. Erstmalig verhängte Haftstrafen werden in der Regel zur Bewährung ausgesetzt.