In Siegburg vor Gericht18-Jährige leidet bis heute unter sexueller Nötigung durch 25-Jährigen

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Justitia Statue aus Stein vor blauem Himmel. (Symbolbild)

Gewalterfahrungen und die Flucht könnten keine Rechtfertigung sein für das, was der 25-Jährige anderen angetan habe. (Symbolbild)

Ein Angeklagter muss wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung zweieinhalb Jahre ins Gefängnis. Eigene Traumata minderten die Strafe nicht.

Ja, der Angeklagte hat Schlimmes als Kind und Jugendlicher erlebt. Aber Gewalterfahrungen und die Flucht könnten keine Rechtfertigung sein für das, was der 25-Jährige anderen angetan habe, sagte der Vorsitzende Richter Ulrich Wilbrand. „Und auch keine Entschuldigung.“ Wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung muss der geständige Täter für zweieinhalb Jahre hinter Gitter.

Das ist das Ergebnis der rund vierstündigen Verhandlung vor dem Schöffengericht, bei der es vor allem um das Leiden des Mannes aus Afghanistan ging. Der hatte auf Geheiß seines Kölner Strafverteidigers, Rechtsanwalt Dr. Jan-Maximilian Zeller, ausführlich über seine psychischen Belastungen gesprochen. Die ganze Familie habe unter den Taliban gelitten, ein Bruder sei getötet, er selbst sei missbraucht worden.

Angeklagter wegen Kindesmissbrauch vorbestraft

Zur Rede kam aber auch, dass der Angeklagte einschlägig vorbestraft ist: wegen Kindesmissbrauchs verurteilt zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten. Er hatte als Sicherheitskraft in einem Bonner Bekleidungsgeschäft eine 13-Jährige des Diebstahls bezichtigt, sie in einen fensterlosen Raum geführt und am ganzen Körper begrapscht. Obwohl er die Anklage im Mai vergangenen Jahres schon im Briefkasten hatte, schlug er danach wieder zu, diesmal in Siegburg. Opfer war eine zierliche, kindlich wirkende 18-Jährige.

Auf einer Zugfahrt hatte er die junge Frau, die mit ihrer Mutter unterwegs war, kennengelernt, hatte ihr einen Job versprochen. Damals war die Familie aus der Ukraine seit zweieinhalb Monaten in Deutschland, geflüchtet vor dem Krieg.

Sie reiste von Baden-Württemberg ins Rheinland, stellte sich in einem Café bei einem Bekannten von ihm vor. Zum Abschluss lud er sie auf ein Getränk zu sich nach Hause ein, schloss die Tür ab und bedrängte und begrapschte sie auf dem Sofa, auch in der Intimzone. Als sie sich wehrte und schrie, packte er sie fest am Hals. Sie hatte Todesangst. Dann ließ er sie laufen.

Angeklagter habe 18-Jährige angefleht, nicht zur Polizei zu gehen

Die Tat habe Spuren hinterlassen, sie meide den Kontakt zu Menschen, gehe nur noch zu ihrer Arbeitsstelle in einem Restaurant, aber nicht mehr aus. „Ich kann nicht mehr vertrauen.“ Der Angeklagte habe sie „etwa 50 Mal“ angerufen, um Entschuldigung gebeten und sie angefleht, ihn nicht anzuzeigen. Ihre Eltern redeten ihr gut zu, Tage später ging sie zur Polizei.

Das Gericht folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verhängte eine Strafe von eineinhalb Jahren, die mit der Vorstrafe zu zweieinhalb Jahren zusammengezogen wird. Die Bewährung wird widerrufen.

Der Strafverteidiger sagte, das Gericht müsse auch „andere, tief verwurzelte kulturelle Wertvorstellungen“ berücksichtigen, die die Hemmschwelle herabsetzten. „Das sind Aspekte, die die Schuld aus meiner Sicht geringer erscheinen lassen.“ Richter Wilbrand sah das anders: „Afghanistan ist ein kultiviertes Land, auch dort gelten Gesetze.“