Siegburger AmtsgerichtRaser flüchtet mit Tempo 140 durch Eitorf vor der Polizei

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Ein Saal im Siegburger Amtsgericht

Eitorf/Siegburg – Nach einer Verfolgungsjagd mit der Polizei mit Tempo 140 durch Eitorf muss ein 31-Jähriger hinter Gitter. Der Mann hat, angeblich wegen Prüfungsangst, nie den Führerschein gemacht, sich aber immer wieder hinters Steuer gesetzt. An dem Nachmittag im Juni 2021 sei der Angeklagte in einer emotionalen Ausnahmesituation gewesen, sagte sein Verteidiger vor dem Siegburger Amtsgericht: „Er ist kein Krimineller.“

Dachdeckergehilfe muss eineinhalb Jahre in Haft

Der Dachdeckergehilfe hatte kurz vor dem illegalen Rennen seine von ihm getrennt lebende Ehefrau misshandelt, vor den Augen des sechsjährigen gemeinsamen Sohnes. Am Vortag war er in ihre Wohnung eingebrochen und hatte diese verwüstet. Angeklagt war er daher auch wegen Körperverletzung, Nötigung, Einbruch und Sachbeschädigung, zudem hatte er an dem Audi, den er für einen Bekannten reparieren sollte, falsche Kennzeichen angebracht.

Der Mann ist kein Unbekannter für die Justiz. Zum Tatzeitpunkt hatte er drei, zum Teil einschlägige  Bewährungsstrafen offen. Für ihn sprach, dass er alle Anklagevorwürfe einräumte und so den acht Zeugen, darunter seine Noch-Ehefrau, eine Aussage vor Gericht ersparte. Das Video aus dem Streifenwagen von der Verfolgungsjagd über die Siegtalstraße Richtung Herchen mussten sich die Beteiligten nicht mehr anschauen.

Die Frage von Richter Dr. Daniel Hahn, warum der Angeklagte trotz mehrerer Warnschüsse immer wieder straffällig wird, blieb unbeantwortet. Sein Bewährungshelfer attestierte ihm durchaus Einsichtsfähigkeit, „nur an der Umsetzung hapert es“.

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Schon bei der vorherigen Verurteilung zu elf Monaten auf Bewährung habe er ein Auge zugedrückt, erinnerte der Richter. „Sie haben offenbar ein verzerrtes Unrechtsbewusstsein und wählen immer den falschen Weg.“

Die Staatsanwaltschaft plädierte auf eine Haftstrafe von einem Jahr und acht Monaten, der Verteidiger auf ein Jahr und zwei Monate. Das Gericht wählte die Mitte: Der Handwerker muss für eineinhalb Jahre in Haft.