Mutter und Tochter in Siegburg vor GerichtPolizei findet Drogen in der Wohnung

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Justitia spricht Recht. 

Justitia spricht Recht. 

Troisdorf/Siegburg – Frauen auf der Anklagebank sind eine Seltenheit, nun saßen sogar Mutter und Tochter vor Gericht, angeklagt wegen Drogenhandels. Die Polizei hatte im Februar bei einer nächtlichen Durchsuchung der gemeinsamen Wohnung Marihuana, Amphetamine und Ecstasy gefunden.

Die 58-Jährige war den Einsatzkräften schon im Kölner Hauptbahnhof aufgefallen, als sie und ein junger Begleiter beim Anblick der Beamten rasch das Weite suchen wollten und die Treppe zum Gleis 4 hinaufliefen. Bei der anschließenden Kontrolle auf dem Bahnsteig entdeckten die Fahnder illegale Betäubungsmittel sowie 425 Euro in „dealertypischer Stückelung“, also in Fünf- und Zehn-Euro-Scheinen, wie sie beim Drogenverkauf zumeist den Besitzer wechseln.

Intensiver Chemie-Geruch in der Wohnung

Nach der Vernehmung auf der Wache begleiteten die Polizisten die Frau zu ihrer Wohnung in Troisdorf. Dort habe es „intensiv nach Chemie und Marihuana“ gerochen, schilderte ein Kommissar im Zeugenstand. In der Küche fanden sich zahlreiche Gegenstände mit Spuren von Amphetaminen, außerdem Feinwaagen und Verpackungsmaterial sowie weitere Drogen. Im Zimmer der aus dem Schlaf gerissenen 20-jährigen Tochter entdeckten die Beamten eine kleinere Menge „Gras“.

Die junge Frau beteuerte, dass dieses Marihuana lediglich für ihren Eigenbedarf bestimmt gewesen sei. Das hielt das Jugendschöffengericht unter Vorsitz von Ulrich Feyerabend für glaubhaft.

Nicht jedoch die ähnliche Aussage der sechsfachen Mutter – die nach eigenen Angaben seit 30 Jahren Amphetamine schluckt. Ein Teil der bei ihr gefundenen rund 600 Konsumeinheiten sei sicherlich für den Verkauf bestimmt gewesen, sagte Feyerabend, anders habe sie als Hartz-IV-Empfängerin ihre Sucht nicht finanzieren können.

Der heiße Stuhl

Für straffällig gewordene Jugendliche und junge Heranwachsende hat die Stadt Troisdorf eine zehntägige Intensivmaßnahme vorgesehen. Vormittags wird körperlich gearbeitet, zum Beispiel die Außenanlage eines Kindergartens gestaltet.

Nach dem Mittagessen geht es darum, die eigenen Stärken und Schwächen zu formulieren, den bisherigen Lebensweg zu betrachte und Zukunftsvorstellungen zu entwickeln. Auf dem „heißen Stuhl“ werden straffällig Gewordene mit ihren Taten und ihrer Vergangenheit konfrontiert. (coh)

Die geschiedene Frau, die zeitweise im Frauenhaus lebte und bis vor zwei Jahren als Seniorenbetreuerin arbeitete, hat zwar keine Vorstrafen, habe aber bereits häufig gegen das Gesetz verstoßen, betonte Feyerabend: „Jeder Kauf von Betäubungsmitteln ist eine Straftat.“ Das Gericht verurteilte sie zu einem Jahr Haft auf Bewährung.

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Zu den Bewährungsauflagen gehörten regelmäßige Drogenscreenings zum Nachweis der Drogenfreiheit, so der Richter: „Wir wollen Sie auf den Weg schubsen, die Finger davon zu lassen.“ Bei Nichterfüllung droht Gefängnis.

100 Sozialstunden sollen ihrem Leben Struktur geben und eventuell einen Einstieg in die Erwerbsarbeit erleichtern. Die Frau schüttelte den Kopf: „Mit dem Führungszeugnis krieg’ ich doch keinen Job mehr.“

Die Tochter soll Hilfe vom Jugendbüro und der Jugendgerichtshilfe bekommen, um künftig auf eigenen Beinen stehen zu können. Sie hatte die siebte und achte Klasse der Realschule wiederholt, war nach der neunten Klasse ohne Abschluss abgegangen und hat seitdem nur unregelmäßig als Kellnerin gejobbt. Der Vertreter des Jugendamtes schlug eine Intensivmaßnahme vor, Bezeichnung: Der heiße Stuhl.