Prozess in SiegburgEinsatz eskaliert, nachdem Angeklagter Sachen von Ex-Freundin holt

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Ein Saal im Amtsgericht Siegburg (Symbolbild)

Siegburg/Sankt Augustin – Vor der Begegnung mit seiner Ex-Freundin bat ein 36-Jähriger die Polizei um Hilfe. Doch auf der Wache erhielt er die Auskunft, dass ein Geleitschutz nicht möglich sei. „Ich wollte nur meine Sachen abholen und alles richtig machen“, sagte der Angeklagte vor Gericht. An der Wohnanschrift der Frau eskalierte die Situation, auch weil einer der Polizeibeamten nach Überzeugung des Gerichts überreagierte.

„Das war nicht der vorbildlichste Polizeieinsatz“, konstatierte selbst die Staatsanwaltschaft. Der aufgebrachte Mann hatte am Nachmittag des 30. Juli 2020 sich ins Gespräch der Beamten mit seiner Ex-Freundin gemischt, wollte ihre Äußerungen nicht unkommentiert stehen lassen. „Sie lügt“, sagte der Angeklagte. Er habe das Recht gehabt, die Satellitenschüssel abzuschrauben und den Zaun mit Tritten zu demontieren: „Das war mein Eigentum.“

Sankt Augustin: 36-Jähriger ignorierte Platzverweis – Polizei setzt Pfefferspray ein

Einem Platzverweis kam er zunächst nach, näherte sich dann erneut. Der Mann sei immer aggressiver geworden, schilderten die Beamten, so dass sie den groß gewachsenen, durchtrainierten Arbeiter hätten zu Boden bringen, fesseln und ihn mit Pfefferspray außer Gefecht setzen müssen.

Angeschnallt auf der Rückbank des Streifenwagens habe er versucht, den Beamten, während dieser den Beifahrersitz nach hinten schieben wollte, zu treten. Der 57-jährige Polizist versetzte ihm daraufhin zwei Faustschläge ins Gesicht. „Kein Notwehrrecht der Welt rechtfertigt es, jemandem, der gefesselt ist und tränende Augen hat, einmal mit der Faust ins Gesicht zu schlagen; und das war sogar zweimal“, sagte Strafverteidiger Carsten Rubarth. „Das war Körperverletzung im Amt.“

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Darüber habe zwar das Gericht in diesem Prozess nicht zu befinden, die Vorkommnisse würden aber strafmildernd wirken, sagte Richter Dr. Daniel Hahn. Der Angeklagte habe schließlich auch Verletzungen davongetragen. Vom Vorwurf der Körperverletzung wurde der Gerüstbauer freigesprochen, wegen massiven Widerstands gegen die Staatsgewalt erhielt er eine Freiheitsstrafe von sieben Monaten, die wegen seiner festen Arbeitsstelle zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Der Angeklagte räumte zwar sein Fehlverhalten in diesem Punkt ein, sieht sich aber überwiegend ungerecht behandelt: „Der Kommissar braucht ein Anti-Gewalt-Training.“