Opfer festgehaltenGewalttätiger Anwalt aus Siegburg zeigt sich reumütig

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Im Amtsgericht Siegburg (Symbolbild)

Siegburg – Die Videoszenen waren eindeutig: Ein renommierter Rechtsanwalt hält einen 47-Jährigen auf der Straße fest, ein zweiter Mann schlägt auf das Opfer ein. Wegen gemeinschaftlicher Körperverletzung wurde ihnen jetzt der Prozess gemacht.

Für den nicht vorbestraften Juristen mit eigener Kanzlei ging es nicht nur um seinen Ruf, sondern auch um seine berufliche Zukunft. Er ließ sich vom Bonner Strafverteidiger Michael Hakner vertreten, der schon im Vorfeld neben dem umfassenden Geständnis die Bereitschaft zur Zahlung eines Schmerzensgeldes von 1000 Euro und eines Bußgeldes in gleicher Höhe für eine Fluthilfeorganisation angekündigt hatte.

Streit mit dem Mieter eskalierte

Sein Mandant sei an diesem Tag im Oktober 2019 im Auftrag seines Mündels unterwegs gewesen, er sei seit rund fünf Jahren rechtlicher Betreuer eines Mannes mit psychischen Problemen, dieser sei der Vermieter des 47-Jährigen. Mit dem Mieter habe es Streit gegeben, bei dem Zusammentreffen auf der Straße ging es um die Herausgabe eines Kellerschlüssels, erläuterte der Verteidiger. „Mein Mandant hat deutlich überreagiert, das war Kappes.“

Der zweite Angeklagte, ein Mechaniker, sollte an diesem Tag eigentlich besagte Kellertür aufbrechen, habe diese aber nicht beschädigen wollen, so dessen Verteidiger. Stattdessen versetzte er dem Opfer zunächst Schläge und Tritte, holte dann eine Eisenstange aus dem Kofferraum und schlug damit zu, auch das war auf dem Video, das unbeteiligte Nachbarn vom Balkon aus aufnahmen, deutlich erkennbar.

Bei dem 47-Jährigen, der keine Wunden oder Hämatome hatte, wurde im Krankenhaus eine Schädelprellung diagnostiziert. Er habe sich einige Zeit noch wegen andauernder Kopfschmerzen in ärztlicher Behandlung befunden, sagte er im Zeugenstand, und leide bis heute unter Ängsten und Schlafstörungen. Er ließ sich als Nebenkläger anwaltlich vertreten.

Das Gericht folgte dem Antrag des Oberstaatsanwaltes, das Verfahren gegen den Rechtsanwalt gegen Auflagen einzustellen. Richterin Elisabeth Signing Fosso erhöhte das Schmerzensgeld auf 1500 Euro, dazu sollen 1000 Euro für die Flutopfer fließen.

Der zweite, erheblich vorbestrafte und hafterfahrene Angeklagte wurde zu einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten und einer Schmerzensgeldzahlung von 1000 Euro verurteilt. Außerdem muss er die Kosten der Nebenklage tragen.