AmtsgerichtHennefer Einbrecher muss für zweieinhalb Jahre in Haft

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Amtsgericht in Siegburg 

Siegburg/Hennef – Zwei Monate saß ein 32 Jahre alter Hennefer nach einer Einbruchserie bereits in Untersuchungshaft, dann erwirkte er Haftverschonung. Jetzt aber kommt noch einiges hinzu: Ein Schöffengericht verurteilte ihn zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft. Unter anderem waren die  Ermittler ihm mit  DNA-Spuren von den Tatorten auf die Spur gekommen.

Im vergangenen Jahr hatte der Beschuldigte binnen zwei Monaten zwei versuchte und vier vollendete Einbrüche begangen, wobei er Fensterrahmen anbohrte, Türen aufhebelte oder Fensterscheiben einschlug, teilweise in seiner unmittelbaren  Nachbarschaft. Insgesamt erbeutete er dabei Geld, Schmuck, elektronische Geräte und andere Gegenstände im Gesamtwert  von mehr als 30 000 Euro.

In einem Fall brach er einen Tresor  im Keller eines Wohnhauses auf und stahl nach eigenen Angaben unter anderem 9800 Euro. Der Geschädigte, ein 69 Jahre alter Rentner, der immer noch  nebenher arbeitet, sagte als Zeuge aus, dass er und seine Frau den Betrag über Jahrzehnte angespart hätten. Es seien sogar 15 000 Euro gewesen.

In einem weiteren  Fall brach der Täter zunächst eine Terrassentür auf, um in ein Haus  einzudringen, und fand noch  den Schlüssel zur Wohnung im Obergeschoss: Die   65 Jahre alte Mieterin fand den Schlüssel nach einem Kurzurlaub an der Tür stecken und dahinter die durchwühlte Wohnung. Richter Ulrich Wilbrand wies anhand von Fotos auf das an den Tatorten angerichtete Chaos hin. Die Zeugin  schilderte, dass der Täter nur „drei Häuser weiter“ wohne und sie jetzt Angst habe, ihm zu begegnen.  Dieser  entschuldigte  sich  und beteuerte, es tue ihm leid, dass sie wegen ihm Angst habe.

Eingestellt wurden drei weitere  Verfahren wegen des Verdachts auf  Fahrzeugdiebstahl. In der Wohnung des 32-Jährigen, bei der es sich  um eine Garage im Rohbau handelt, fand sich ein in Troisdorf  als gestohlen gemeldetes Pedelec im Wert von 6000 Euro und  Teile von als gestohlen gemeldeten Motorrollern.  Unklar blieb, ob es sich dabei um lediglich abgestellte oder angekaufte    Gegenstände   oder Diebesgut beziehungsweise  Hehlerware handelte.  

Beim  Strafmaß wurden die schwierigen Lebensumstände des  Beschuldigten gewürdigt: Dieser wuchs zeitweise im Heim auf, hat weder Schulabschluss noch Berufsausbildung       und war oft arbeitslos. Seit Jahren häufte er  Miet- und  andere Schulden an. Mehrfach wurde er seit 2013 wegen Erschleichung  von Leistungen und Betrug zu Geldstrafen verurteilt.  Als seine krebskranke  Frau  schwanger wurde, habe er  versucht, wenigstens  die finanzielle Situation zu verbessern. Die Einbrüche seien Kurzschlusshandlungen gewesen.

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Der Vertreter der Verteidigung ergänzte, sein Mandant arbeite  mittlerweile wieder  und wolle im November in eine andere Wohnung ziehen. Er verzichtete aber auf einen konkreten Antrag zum Strafmaß.   Wilbrand blieb in der Urteilsverkündung  unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten  drei Jahren, betonte aber, dass Wohnungseinbruch mittlerweile nicht umsonst als Verbrechen gesehen werde.  Die Opfer würden „massiv geschädigt“, was die Verhandlung gezeigt habe.