Prozess in SiegburgTroisdorfer wegen Missbrauchsbildern auf dem Handy vor Gericht

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Im Amtsgericht Siegburg (Symbolbild)

Siegburg/Troisdorf – Ein Hinweis aus den USA brachte die Ermittlungen ins Rollen, nun stand der 65-jährige Troisdorfer vor Gericht: Besitz und Verbreitung von Bildern und Videos sexuellen Missbrauchs von Kindern hielt die Anklage dem Mann vor. Fast 60 Dateien soll er zwischen November 2019 und Juni 2020 auf Online-Plattformen hochgeladen haben.

Zudem, so die Staatsanwaltschaft, habe er in einem Chat angekündigt, auf der Suche nach noch jüngeren Kindern nach Bulgarien reisen zu wollen. Die Internetaktivitäten fielen dem Provider auf, der Meldung an eine halbstaatliche US-Organisation machte. Von dort ging der Hinweis an deutsche Behörden. Die Folge: Die Wohnung in Troisdorf wurde durchsucht, das Handy beschlagnahmt.

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„Ich weiß nicht, wo das herkommt“, wies der Angeklagte die Anschuldigung zurück. Seit Jahren werde er gestalkt, mit E-Mails und Nachrichten in seinem Briefkasten. Die Person verfüge über private Informationen, „es muss jemand sein, der mich kennt“. Angezeigt habe er dies nicht, sagte der einschlägig vorbestrafte Troisdorfer, der ohne Verteidiger erschienen war.

Zum letzten Mal habe er sich vor zehn Jahren auf der fraglichen Online-Plattform eingeloggt, gab der Rentner an. Gleichwohl sind Einwahldaten protokolliert, führte die Prüfung der IP-Adressen zu dem 65-Jährigen. Auch ein silbernes Armband auf einem der Fotos haben Ermittler dem Angeklagten zu geordnet: durch den Vergleich mit Polizei-Aufnahmen, die während einer Ermittlung vor fünf Jahren gemacht wurden.

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„Nie mehr“ sei er seither rückfällig geworden, versicherte der Angeklagte – was Richterin Dr. Alexandra Pohl mit Skepsis hörte: Schließlich seien die Bilder und Videos „physisch auf dem Handy drauf“. Könnten die Dateien von einem Unbekannten unbemerkt über das Handy des Angeklagten hochgeladen worden sein? „Ich würde das ausschließen“, sagte ein Polizist, der das Handy ausgewertet hatte und als Zeuge geladen war.

Er wird noch einmal aussagen müssen: Bis zur Fortsetzung des Verfahrens am 3. September soll das Handy des Angeklagten genauer untersucht werden, um zu klären, wo die Dateien gespeichert sind und ob er sie verschickt hat.