Neben Briefkasten uriniertWildpinkeln löst Schlägerei aus – Angeklagte vor Gericht

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Amtsgericht Siegburg

Vor dem Amtsgericht in Siegburg mussten sich zwei Wildpinkler verantworten. (Symbolfoto)

Aus wildem Pinkeln entstand eine handfeste Prügelei – zwei Angeklagte standen nun wegen Körperverletzung in Siegburg vor Gericht.

Wildpinkler landen nur selten vor Gericht. Werden sie auf frischer Tat erwischt, wird die unappetitliche Angelegenheit zumeist mit einem Ordnungsgeld erledigt, je nach Örtlichkeit zwischen 50 und 200 Euro. Für zwei junge Männer, die sich nächtens in der Siegburger Innenstadt erleichterten, wurde die Sache allerdings teurer.

Denn just zu dem Zeitpunkt, als einer der beiden kurz vor Mitternacht an einem Haus in der Mühlenstraße sein Wasser abschlug, kam der Hausbewohner heim. Er hörte es neben seinem Briefkasten plätschern und sah rot. „Ich habe den Mann zur Seite geschubst“, schilderte der 54-jährige Personalreferent die Situation aus dem Dezember 2022 im Zeugenstand.

Geschädigter erkennt Wildpinkler auf Fotos in sozialen Medien wieder

Daraufhin sei ein zweiter Mann aus einem Hauseingang aufgetaucht, man „motzte sich gegenseitig an“, berichtete der Zeuge, und es entwickelte sich ein Handgemenge. „Sie hatten völlig Recht, das Ganze ist übergelaufen“, räumte der 25-jährige Angeklagte in der Hauptverhandlung ein. Dass er zugeschlagen habe, tue ihm leid.

Durch den Faustschlag an die Schläfe hatte der Zeuge, ein Brillenträger, eine Verletzung am Augenlid erlitten. „Ich wüsste nicht, was ich machen würde, wenn jemand vor meine Tür macht“, räumte der 23-jährige Angeklagte ein, der den Zeugen geschubst hatte, so dass dieser zu Boden fiel.

Nach dem Streit gingen die beiden zurück in den Club, um weiterzufeiern. Sie hätten die Toiletten dort nicht benutzen wollen, weil diese völlig verdreckt gewesen seien, sagten sie vor Gericht aus. Anhand der Fotos von der Party, die der Veranstalter in den sozialen Medien verbreitet hatte, konnte der Geschädigte die ihm bis dato unbekannten Wildpinkler identifizieren.

Verfahren gegen Geldbuße eingestellt – Richter mit außergewöhnlichem Rat

Im Prozess baten sich die Beteiligten schließlich wechselseitig um Entschuldigung. Auch er selbst habe überreagiert, indem er auf den einen jungen Mann sofort losgegangen sei, sagte der 54-Jährige.

Richter Hauke Rudat stellte das Verfahren gegen beide Angeklagte wegen Körperverletzung gegen eine Geldbuße ein. Der bislang unbescholtene 25-jährige Maler und Lackierer und der 22-jährige Verkäufer müssen jeweils 500 Euro zahlen an den Verein für Bewährungshilfe.

Den Jüngeren, der nach Jugendstrafrecht schon eine einschlägige Vorstrafe hat, konnte der Richter beruhigen. Der aktuelle Fall werde nicht in seinen Akten auftauchen. Rudat riet den beiden, künftig andere Örtlichkeiten aufzusuchen: „Besser ist ein Blumenbeet.“