ProzessSiegburgerin wegen falscher Anschuldigung in Sorgerechtsstreit vor Gericht

Lesezeit 2 Minuten
Amtsgericht Siegburg

Weil sie ihren Ehemann einer Körperverletzung bezichtigte, stand eine Frau vor dem Amtsgericht Siegburg.

Nach einem Streit landete die Siegburgerin vor Gericht. Sie hatte ihren Mann einer Straftat bezichtigt, um im Sorgerechtsstreit zu punkten. 

Geht es um Trennung, Scheidung und die Kinder, verwandeln sich frühere Liebende oft in erbitterte Gegner. Doch eine 32-Jährige aus Siegburg ging dabei zu weit: Sie hatte während eines Ehestreits Mitte Januar die Polizei alarmiert und ihren Gatten fälschlicherweise der Körperverletzung und Sachbeschädigung bezichtigt.

Doch noch während die Beamten in der gemeinsamen Wohnung die Anzeige aufnahmen, siegte ihr schlechtes Gewissen, und sie nahm alles zurück: Ihr Mann habe weder ihre Finger im Fensterrahmen eingeklemmt noch ihr Handy-Display zerstört. Daraufhin fertigten die Polizisten eine Anzeige gegen die junge Mutter. Wegen Vortäuschens einer Straftat saß sie jetzt, sieben Monate später, auf der Anklagebank.   

Siegburgerin legte gegen Geldstrafe von 1200 Euro Einspruch ein

Das Amtsgericht verhandelt nur selten solche Fälle, da diese üblicherweise mit einem Strafbefehl der Staatsanwaltschaft erledigt werden. So geschah es auch dieses Mal, doch gegen die Geldstrafe in Höhe ihres Nettogehalts von 1200 Euro (30 Tagessätze à 40 Euro) hatte die 32-Jährige mit Hilfe einer Rechtsanwältin Einspruch eingelegt. 

Ihre Mandantin sei nicht zu bestrafen, da sie ihre Anschuldigungen zeitnah zurückgenommen habe, argumentierte die Strafverteidigerin in der Hauptverhandlung und zitierte Urteile höherer Instanzen. Das sei in Juristensprache ein „strafbefreiter Rücktritt“. Dem folgten die Staatsanwältin und Amtsrichter Michael Krah, der das Verfahren einstellte. Die Weste der Angeklagten bleibt weiß.

Die Beweisaufnahme war somit nicht nötig, die geladenen Zeugen, eine Polizistin und der Ehemann, mussten nicht mehr vernommen werden. Der Gatte hätte ohnehin ein Aussageverweigerungsrecht gehabt. Ob sich die beiden wieder zusammengerauft haben und harmonisch mit den gemeinsamen Kindern oder in Trennung leben, dazu wollte die Angeklagte nichts sagen.    

Die Kosten des Verfahrens trägt die Landeskasse, die Angeklagte muss nur das Anwaltshonorar bezahlen und hat durch den Einspruch einige Hundert Euro gespart.