SteuererlassMit diesen Maßnahmen will die Ampelkoalition Bürger entlasten

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Viertes Steuer-Hilfegesetz

Die Ampel plant laut einem Entwurf Steuererleichterungen.

Angesichts der anhaltenden der Corona-Pandemie will die Ampelkoalition Bürger und Unternehmen in den kommenden fünf Jahren um mehr als 11 Milliarden Euro entlasten. Das geht aus dem Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums für das „Vierte Corona-Steuerhilfegesetz“ hervor, das dem RedaktionsNetzwerk Deutschland (RND) vorliegt.

Danach sollen unter anderem Corona-Prämien für Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen in diesem Jahr bis zu einem Betrag von jährlich 3000 Euro steuerfrei gestellt werden. Die Homeoffice-Pauschale von 5 Euro pro Tag – maximal 600 Euro insgesamt – soll bis Ende 2022 verlängert werden. Die Unternehmen können dem Entwurf zufolge angeschaffte Wirtschaftsgüter schneller abschreiben, um damit zunächst die Steuerlast zu drücken. Außerdem dürfen sie künftig Verluste in größerem Maße als bisher mit früheren Gewinnen verrechnen. Auch das mindert die Steuerlast und setzt damit Investitionsanreize.

Viertes Corona-Steuerhilfegesetz soll Bürger entlasten

Bürger und Unternehmen werden so 2022 um 235 Millionen Euro, 2023 um 3,5 Milliarden, 2024 um 4,7 Milliarden, 2025 um 2,7 Milliarden und 2026 um 440 Millionen Euro entlastet. „Die Corona-Härten für die Menschen und Unternehmen wollen wir effektiv abfedern, sodass Arbeitsplätze geschützt und der soziale Zusammenhalt gewahrt bleibt“, sagte die Parlamentarische Staatssekretärin im Bundesfinanzministerium, Katja Hessel.

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Mit dem vierten Corona-Steuerhilfegesetz werde dafür der richtige Rahmen gesetzt, betonte die FDP-Politikerin. „Gezielte Entlastungen für die Bürger und Unternehmen durch etwa die Verlängerung der Homeoffice-Pauschale und die erweiterten Möglichkeiten der Verlustverrechnung gehen Hand in Hand mit weiteren Impulsen für wichtige Zukunftsinvestitionen“, sagte sie. Dazu zählten beispielsweise die Verlängerung der degressiven Abschreibung für bewegliche Wirtschaftsgüter sowie der steuerlichen Investitionsfristen“, ergänzte die Finanzexpertin. (rnd)