FrauenfußballBayer 04 Leverkusen legt Einspruch gegen Neuansetzung der Partie beim SC Freiburg ein

Lesezeit 2 Minuten
Bayer 04 Leverkusen
Bundesliga: Saison 2024_2025
30.07.2024
Trainingslager, Tag 3

Thomas Eichin, Direktor Lizenz bei Bayer 04 Leverkusen

Das DFB-Sportgericht hatte auf Antrag des SC Freiburg wegen einer Fehlentscheidung der Schiedsrichterin eine Neuansetzung verfügt.

Bayer 04 Leverkusen legt gegen die vom DFB-Sportgericht verfügte Neuansetzung der Frauen-Bundesliga-Partie beim SC Freiburg Einspruch ein. Dies bestätigte Thomas Eichin, Direktor Lizenz bei Bayer 04, auf Anfrage.

Das Gericht hatte am Donnerstag (19. September) im schriftlichen Einzelrichter-Verfahren die Wertung des 3:2-Erfolgs der Leverkusenerinnen aufgehoben und eine Wiederholung angesetzt. Vorausgegangen war ein entsprechendes Ersuchen des SC Freiburg.

Der Verein hatte einen Regelverstoß von Schiedsrichterin Theresa Hug bemängelt. Diese hatte beim Stande von 2:2 in der 88. Spielminute der Begegnung des ersten Spieltags Leverkusen einen Elfmeter zugesprochen. Kristin Kögel schoss den Strafstoß über das Tor. Doch die Schiedsrichterin erhielt von ihrer Assistentin das Signal, dass sich die Freiburger Torhüterin vor der Ausführung des Strafstoßes von der Torlinie bewegt habe und ließ daraufhin den Strafstoß wiederholen. Im zweiten Anlauf traf Kögel zum 3:2-Endstand.

Laut DFB ist gemäß Fußball-Regel 14 Ziffer 2 der Strafstoß bei einem Fehlschuss aber nur dann zu wiederholen, „wenn das Vergehen des Torhüters den Schützen eindeutig beeinträchtigt hat.“ Nach Überzeugung des Sportgerichtes wurde in dem vorliegenden Fall diese Regel missachtet. Der DFB teilte mit: „Angesichts des Zeitpunktes und des Spielstandes hat dieser Regelverstoß zudem die Spielwertung als verloren oder unentschieden mit hoher Wahrscheinlichkeit beeinflusst, sodass dem Einspruch stattzugeben war.“