Ankläger will HöchststrafeMord im Fiat Panda – Kölner Anwalt fordert Freispruch für beschuldigten Liebhaber

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Zwei Männer in weißen Anzügen stehen in einer Werkstatt neben einem Fiat Panda.

Kölner Mordfall: In diesem Fiat Panda wurde die 31-Jährige erschossen.

Mit völlig unterschiedlichen Bewertungen endeten die Plädoyers im Mordfall um eine im Auto erschossene Frau.

Beim Prozess um eine im Auto erschossene Frau am Landgericht Köln hat Verteidiger Abdou Gabbar einen Freispruch für seinen Mandanten gefordert. Völlig konträr zur Staatsanwaltschaft, die eine lebenslange Gefängnisstrafe wegen Mordes beantragt hatte. Anwalt Gabbar kritisierte den Ankläger, aber auch den Vorsitzenden Richter Peter Koerfers und dessen Schwurgerichtskammer scharf.

Köln: Anwalt wirft Richter Voreingenommenheit vor

Gabbar deutete an, sich seinen Schlussvortrag eigentlich hätte sparen zu können. Er sehe Anzeichen dafür, dass das Gericht das Verfahren ohnehin mit einem feststehenden Ziel betrieben habe – gemeint ist die Verurteilung des Angeklagten wegen Mordes. Immer wieder hatte der Verteidiger vor allem Richter Koerfers vorgeworfen, zum Nachteil seines Mandanten voreingenommen zu sein.

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„Man kann ein Verfahren auf Augenhöhe führen oder autoritär“, sagte Gabbar in Richtung Koerfers und fügte hinzu: „Der Verteidigung wurde permanent das Messer an die Brust gesetzt.“ Der Staatsanwaltschaft und allgemein den Ermittlern warf Gabbar vor, sich zu früh auf den Angeklagten als den Mörder eingeschossen und keine anderen Tattheorien mehr zugelassen zu haben.

Köln: Bekannter habe den Mord begangen

In seinem Plädoyer bekräftigte Gabbar, dass nicht sein Mandant, sondern dessen angeblich windiger Bekannter den Mord im Fiat Panda begangen habe. Offenbar von der Rückbank aus, während der Angeklagte gefahren sei. Das würde auch zu einem Gutachten des Forensikers Dirk Labudde passen – jenem Sachverständigen, der auch im Verleumdungsfall um Musiker Gil Ofarim tätig gewesen ist.

Der Ankeklagte mit Verteidiger Abdou Gabbar (l.) und Dolmetscher Bahadir Aksungur (r.).

Der Ankeklagte mit Verteidiger Abdou Gabbar (l.) und Dolmetscher Bahadir Aksungur (r.).

Der beschuldigte Familienvater Mehmet B. habe kein Motiv gehabt, seine Geliebte im Dezember 2019 zu töten. „Sie hatten eine harmonische Phase, alles war entspannt“, sagte Gabbar. Man habe im Hotel gewohnt, B. den Aufenthalt sogar noch verlängert. Der Bekannte, der die Frau womöglich im Streit um Drogen erschossen habe, habe hinterher alle Spuren auf den Angeklagten gelenkt.

Leiche auf Feld abgelegt und angezündet

Im Plädoyer des Staatsanwalts tauchte der Bekannte ebenfalls auf, allerdings lediglich als Gehilfe für die Beseitigung der Leiche. Der Körper der Getöteten wurde später angezündet auf einem Feld bei Koblenz gefunden. Das Auto hatte der Angeklagte im Nachgang reinigen lassen. Er hatte Schmauchspuren an den Händen und die Tatwaffe wurde im Keller seiner Wohnung gefunden.

Die Gesamtschau der Indizien ließe keinen Zweifel daran, dass Mehmet B. der Täter sei, hatte der Staatsanwalt ausgeführt. Das Gericht verzichtete auf eine Urteilsverkündung am Montag, lässt sich somit Zeit für die Beratung. Eine Entscheidung im Revisionsprozess – ein vergleichsweise mildes Totschlag-Urteil hatte der Bundesgerichtshof aufgehoben – soll nun kommende Woche verkündet werden.