Prozess in KölnSchlafende Frau vergewaltigt? Chat-Kommentare belasten den beschuldigten Gärtner

Lesezeit 2 Minuten
Der Angeklagte (38) mit seinem Verteidiger beim Prozessauftakt im Landgericht Köln

Der Angeklagte (38) mit seinem Verteidiger beim Prozessauftakt im Landgericht Köln

Dem Mann droht im Revisionsprozess eine mehrjährige Gefängnisstrafe.

17 Männer aus Hessen führen einen frauenverachtenden Chat bei Whatsapp, prahlen mit Fotos und bewerten ihre „Eroberungen“. Vier der Teilnehmer feiern Karneval in Köln. Dann kommt es in einem Hotel zur mutmaßlichen Vergewaltigung einer schlafenden Frau. Beim Prozess im Landgericht gilt nun ein Foto, das kurz vor dem Geschehen aufgenommen wurde, als ein zentrales Beweismittel.

Köln: Führte frauenverachtender Chat zu Vergewaltigung?

Die Männer hatten in dem sexistischen Chat Punkte für jeden ausgeübten Geschlechtsverkehr verteilt. Als Beweis galten Chatverläufe und Fotos, die ohne Kenntnis der Frauen geteilt wurden. So auch an jenem Karnevalstag vor drei Jahren. Nach einvernehmlichem Sex im Hotel hatte ein damals 31-Jähriger den „Vollzug“ gemeldet. Die Frau war neben ihm im Bett eingeschlafen.

Alles zum Thema Amts- und Landgericht Köln

Der Freund des Mannes soll danach das Hotelzimmer in der Altstadt aufgesucht und die auch alkoholbedingt widerstandsunfähige Frau missbraucht haben, während der Freund daneben inzwischen ebenfalls schlief. Zwischenzeitlich hatte ein weiteres Gruppenmitglied das Zimmer aufgesucht, Aufnahmen mit dem Handy gemacht und Kommentare im Chat abgegeben.

Köln: Weiterer Chatteilnehmer macht Foto und Video

Ein Video zeigt den 38-jährigen Angeklagten bei offenbaren sexuellen Handlungen mit der Frau. In erster Instanz hatte das Landgericht dort allerdings Beinbewegungen der Frau wahrgenommen, demnach sei sie wohl bei Bewusstsein gewesen. Deshalb wurde der Beschuldigte freigesprochen.

Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob das Urteil jedoch auf Initiative der Staatsanwaltschaft auf, daher kam es zur Neuauflage des Prozesses. Wichtig wird hier jetzt ein Foto aus dem Hotelzimmer, das offenbar noch vor dem Video entstanden war. Der aktuelle Richter Thomas Stollenwerk hatte das Bild, das im ersten Verfahren nur eine untergeordnete Rolle gespielt hatte, am Computer aufgehellt.

Köln: Angeklagtem droht eine Gefängnisstrafe

Das Bild zeigt den Angeklagten im Drachenkostüm, vor ihm im Hotelbett liegend die augenscheinlich nackte und teilweise mit einer Decke bedeckte und schlafende Frau. Der Urheber des Fotos verließ die Szenerie offenbar kurzzeitig, es folgten Kommentare bei Whatsapp, von einem „Rape“ (englisch für „Vergewaltigung“) war dort die Rede, noch bevor der eigentliche Missbrauch passiert sein soll.

„Draufgekrabbelt auf die Bewusstlose“ soll der Filmer später noch geäußert haben. Das sei nicht ernst gemeint gewesen, bekräftigte der Zeuge. Für den Bundesgerichtshof war das nicht unbedingt glaubhaft und ein Anzeichen, dass der Angeklagte, der von einvernehmlichen sexuellen Handlungen spricht, die hilflose Lage des Opfers bewusst ausgenutzt haben könnte. Dem Gärtner drohen mehrere Jahre Gefängnis. Der Prozess wird fortgesetzt.