Bei Verfolgungsjagd mit PolizeiKölner Einbrecher werfen Beute aus dem Autofenster

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Symbolbild

Köln – Als der Vorsitzende Richter zum Prozessbeginn im Kölner Amtsgericht die Personalien des Angeklagten aufnahm und nach dem Familienstand fragte, kamen dem 19-Jährigen die Tränen. Ledig, gab er zu Protokoll, allerdings habe er eine schwangere Freundin gehabt. „Aber als ich in den Knast kam, habe ich einen Brief bekommen, dass sie mich verlassen hat.“

Kölner Einbrecher wurden von Bewohner überrascht

Seit Ende Januar saß der junge Mann in U-Haft, nachdem er mit Komplizen in mehrere Wohnungen eingebrochen war. Im nun verhandelten Fall hatten die Täter eine Terrassentür aufgehebelt, die Zimmer der Wohnung durchsucht und Uhren, Schmuck und Bargeld im Gesamtwert von rund 3500 Euro eingesteckt. Dann überraschte der Bewohner die Täter.

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Die Bande flüchtete mit dem Auto, das Einbruchsopfer rief die Polizei. Die Beamten waren so schnell vor Ort, dass sie die Fährte der Täter aufnehmen konnten. Die Verfolgungsjagd führte über die Autobahn, hier warfen die Einbrecher hektisch die Beute und bei der Tat verwendete Handschuhe aus dem Autofenster. Die Polizei sammelte die Gegenstände später auf.

Köln: Vom Schwager zu einer Einbruchsserie überredet

Die Beamten konnten die Täter schließlich festnehmen. Der Verteidiger räumte beim Prozess die Vorwürfe für seinen Mandanten ein. „Er hat in den drei Monaten U-Haft festgestellt, dass dieses Gewerbe nichts für ihn ist“, sagte der Anwalt. Der Schwager habe den Angeklagten, der einer Großfamilie mit zwölf Geschwistern entstammt, zu einer Einbruchsserie überredet.

„Herr Richter, ich flehe Sie an, ich werde das nie wieder machen“, sagte der 19-Jährige, der bereits wegen Unterschlagung, Diebstahl und Beleidigung vorbelastet war. Er wolle nun eine Maßnahme bei der Arbeitsagentur beginnen und eine Ausbildung zum Elektriker oder im IT-Bereich machen. Zuletzt hatte er in der inzwischen geschlossenen Firma seines Vaters als Kurierfahrer gearbeitet.

Verfahren vertagt, Richter deutet Bewährungsstrafe an

Da der Angeklagte noch zuhause lebe, favorisierte der Vertreter der Jugendgerichtshilfe eine Verurteilung nach Jugendstrafrecht. Auf Anregung der Staatsanwaltschaft wurde das Verfahren aber vertagt, um an einem neuen Termin zwei weitere Einbruchstaten mitverhandeln und eine Gesamtstrafe bilden zu können.

Der Richter deutete bereits an, eine mögliche Haftstrafe zur Bewährung aussetzen zu wollen. Den Haftbefehl hob er auf, der Angeklagte kam somit frei.