„Bei einem Geständnis wäre es günstiger geworden“Leverkusener wegen versuchten Diebstahls zu Geldstrafe verurteilt

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Land- und Amtsgericht Köln an der Luxemburger Straße

Nach Überzeugung des Gerichts drangen der Mann und ein Komplize in ein Mehrfamilienhaus in Bilderstöckchen ein. (Symbolfoto)

Trotz starker Beweislage hat der 48-jährige Angeklagte kein Geständnis abgelegt. 

Wegen versuchten gemeinschaftlichen Diebstahls hat das Kölner Amtsgericht am Mittwoch einen 48-jährigen Mann aus Leverkusen, der von Bürgergeld lebt, dazu verurteilt, 1350 Euro (90 Tagessätze zu je 15 Euro) zu zahlen. Ein Geständnis, das ihm die Richterin angesichts der Beweislage dringend nahelegte, mochte der Angeklagte partout nicht ablegen, obwohl es die Strafe verringert hätte.

Nach Überzeugung des Gerichts drangen der Mann und ein Komplize am 19. März dieses Jahres in ein Mehrfamilienhaus in Bilderstöckchen ein, indem sie mit einem Brecheisen das Schloss einer Kellertür aufbrachen. Von der Beschädigung des Türbeschlags liegen Fotos vor. Bei der Suche nach Gegenständen, die es sich zu stehlen gelohnt hätte, seien sie von einem Bewohner gestört worden, heißt es in der Anklage. Der Zeuge rief die Polizei.

Angeklagter behauptet, mutmaßlichem Mittäter in das Haus gefolgt zu sein

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Nach Darstellung des Angeklagten war er an jenem Tag mit dem Fahrrad auf dem Weg zu Freunden, als er auf der Straße den mutmaßlichen Mittäter traf, der einen Roller gefahren habe. Den Mann kenne er „vom Feiern“ her und unter dem Namen „Micha“. Dieser habe ihn mit den Worten „Komm mal mit, ich will dir was zeigen“ zu dem Mietshaus gelotst. Dort habe „Micha“ nicht gewaltsam, sondern mit einem Schlüssel die Türe geöffnet, behauptete der Angeklagte. Gemeinsam seien sie im Treppenhaus eine Etage höher gestiegen; der Bekannte sei kurz verschwunden und er selber „in den Gängen herumgelaufen“. Zu welchem Zweck?

Es dauerte nicht lange, und der Zeuge tauchte auf. „Einer mit einer Eisenstange hat mir gegenüber gestanden“, erzählte er später der Polizei. Seine Beschreibung trifft auf den Angeklagten zu. Den wies die Amtsrichterin darauf hin, dass er in der Situation, in der ihn die Polizisten antrafen, Einweghandschuhe und darüber gezogene Arbeitshandschuhe getragen habe – offenbar, um keine Fingerabdrücke zu hinterlassen. Ungerührt sagte der 48-Jährige dazu, die Handschuhe habe er wegen „starker Hornhautentwicklung beim Radfahren“ angehabt. Was die Richterin für ebenso geflunkert hielt wie den Namen des unbekannt gebliebenen mutmaßlichen Komplizen, denn bei der Polizei hatte ihn der Angeklagte noch „René“ genannt.

Bei der Strafzumessung hielt die Richterin ihm zugute, dass kein nennenswerter Schaden entstanden ist und er nur eine Vorstrafe wegen Schwarzfahrens hat. Zu seiner hartnäckigen Weigerung, den Vorwurf einzuräumen, sagte sie in der Urteilsbegründung: „Bei einem Geständnis wäre es günstiger geworden.“