Baustelle in LeverkusenStadt rechtfertigt Bau von Mobilfunkmast auf Obstwiese

Lesezeit 2 Minuten
5G Mobilfunk Mast Baustelle

In Bergisch Neukirchen befindet sich die Baustelle für einen neuen Mobilfunkmast auf einer Obstwiese.

Leverkusen – Der geplante Mobilfunkmast, den die Telekom-Tochter Deutsche Funkturm auf einer Streuobstwiese in Bergisch Neukirchen aktuell errichtet, verstößt nicht gegen Vorschriften. Die Baugenehmigung sei aus mehreren Gründen rechtens, stellte die Stadt Leverkusen in einer Mitteilung an den Rat und die Bezirksvertretungen am Montag klar. 

In der Nachbarschaft hatte sich zuletzt Widerstand gegen die Bauarbeiten geregt. Ein Anwohner fürchtete „Elektrosmog“ durch den Funkmast, der künftig auch Daten im Funkstandard 5G versenden wird. Außerdem sei im Umfeld der Baustelle niemand über die Pläne informiert werden. Und die sind beachtlich: Der Turm soll eine Höhe von fast 40 Metern erreichen. Das Grundstück an der Straße Claashäuschen, auf dem erst seit kurzem gebaut wird, befindet sich im Eigentum der Stadt.

Leverkusen: Furcht vor Elektrosmog

Die Befürchtung, dass es durch die Nachbarschaft zu Mobilfunkmasten zu gesundheitlichen Schäden kommt, ist nach Meinung zahlreicher Expertinnen und Experten unbegründet. Zwar wurde in Experimenten mit Ratten ein Zusammenhang von Mobilfunk-Mikrowellen und Krebserkrankungen festgestellt, jedoch waren die Tiere den Strahlen in extrem hoher Dosis und unmittelbar ausgesetzt. Gleichzeitig lebten die stärker den Mikrowellen exponierten Ratten länger als jene aus der Kontrollgruppe.

Das könnte Sie auch interessieren:

Der Bauherr habe einen Rechtsanspruch auf Erteilung der bauaufsichtlichen Genehmigung gehabt, heißt es nun im Schriftstück der Stadt. Die Untere Naturschutzbehörde sei bei der Prüfung des Bauantrags beteiligt worden. Sie habe keine Bedenken geäußert – zumindest solange ein Ersatzgeld gezahlt und neue Obstbäume gemäß des landschaftspflegerischen Begleitplans angepflanzt werden. Dies sei in die Baugenehmigung aufgenommen worden, so die Stadt.

Pläne widersprechen nicht dem Bebauungsplan

Der Mastbau widerspreche auch nicht dem Bebauungsplan 94/II, in dem der Erhalt „der im Osten bestehenden Obstwiesen“ festgeschrieben ist – schließlich nehme der Mast nebst Schaltschrank nur eine geringe Grundfläche ein. Hinzu komme, dass der Funkmast eine öffentliche Versorgungsfunktion erfüllt.

Dritter Punkt: Die Bundesnetzagentur hat für den Standort bescheinigt, dass der Schutz von Personen, die sich im Mast-Umfeld in elektromagnetischen Feldern aufhalten, gewährleistet ist, „da alle relevanten Grenzwerte eingehalten werden“.