„Psychoterror“Verurteilter Leverkusener zwang Mädchen zu eigenen sexuellen Handlungen

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Das Landgericht in Köln.

Das Landgericht in Köln.

In einem aufwendigen Strafverfahren gestand der nunmehr Verurteilte seine „beängstigenden“ Taten.

Das Gericht der zweiten Großen Strafkammer am Landgericht Köln hat einen Leverkusener zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt. Sechs Monate davon gelten bereits als vollstreckt, weil die Taten bereits länger zurückliegen. Diese bestanden konkret darin, dass der Mann ein zwölfjähriges Mädchen und eine 17-jährige Jugendliche erpresst hat, um an von ihnen angefertigtes pornografisches Material zu kommen. Außerdem wurden weitere nicht von den Opfern stammende kinderpornografische Videos bei dem Verurteilten gefunden. Der Angeklagte hatte gestanden.

Er soll trotz einer Beziehung auf der Suche nach Abenteuern gewesen sein, weshalb der Verurteilte, sich als weibliche Person ausgebend, auf einer für homosexuelle Frauen ausgerichteten Online-Plattform mit dem ersten Opfer, einem damals zwölfjährigen und völlig unerfahrenen Mädchen, in Kontakt trat, erläuterte der Vorsitzende Richter, Christoph Kaufmann, in der Urteilsbegründung. Zunächst habe sich die einseitige Kommunikation auf die Übermittlung von Nacktbildern seitens des Mädchens beschränkt, bis der Verurteilte unter einem anderen Pseudonym im Sommer 2015 begonnen haben soll, sie zu erpressen: Falls sie nicht weitere Bilder schicke, werde er ihre sexuelle Ausrichtung bei den Eltern und der Kirche enthüllen.

Leverkusener setzte Opfer massiv unter Druck

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Was danach folgte, beschrieb Richter Kaufmann als beinahe „kafkaeskes Drohszenario“: Der Verurteilte habe dem Opfer in Aussicht gestellt, es würden sich weitere sehr mächtige Personen melden, die nicht so wohlmeinend wie er seien und sie inklusive ihres Umfeldes überwachen könnten. Diese Personen seien so „hohe Tiere“, dass es keinen Sinn habe, gegen sie vorzugehen. Angesichts dieser Drohungen hatte die Zwölfjährige weitere pornografische Bilder und Filme geschickt. Anschließend folgte laut Richter Kaufmann „der Höhepunkt“ dessen, was sich der Verurteilte „geleistet“ hat:

Der Verurteilte soll dem Mädchen „genüsslich“ von einer Gruppenvergewaltigung erzählt haben, die angeblich von den „hohen Tieren“ durchgeführt worden sei und eines ihrer Opfer zeige, welches nicht kooperiert habe. Das Mädchen habe sich daraufhin endlich an die Polizei gewandt. Auch ein anderes jugendliches, weibliches Opfer soll der Angeklagte 2016 über längere Zeit „buchstäblich tyrannisiert“ haben. Der Verurteilte soll sie über die Webcam gefilmt und für das Versenden pornografischer Inhalte mit diffusen Gewaltfantasien unter Druck gesetzt haben. „Ich weiß nicht, wo die herkommen, da sollten Sie sich mal Gedanken machen“, sagte Richter Kaufmann in die Richtung des Verurteilten.

Pornografische Videos „auch ganz junger Kinder“ sichergestellt

Bei der IT-Auswertung nach den polizeilichen Durchsuchungen sei unter anderem eine Art Videothek „hardcore kinderpornografischer Dateien“ zutage gefördert worden, erklärte der Vorsitzende Richter. Insgesamt dokumentiere all dies ein sexuelles Interesse des Verurteilten an präpubertären Mädchen, resümierte Kaufmann. Darüber hinaus sei das Verhalten gegenüber den Opfern „hoch manipulativ“, „perfide“, „empathielos“ und „von sadistischer Qualität“ gewesen, fasste der Richter in dem Urteil zusammen. Das erste Opfer sei ernsthaft krank geworden: Sie leide unter massiven Depressionen, habe einen ernstgemeinten Suizidversuch hinter sich und habe sich an verschiedenen Stellen am Körper geritzt.

Dem Verurteilten sei trotz der erdrückenden Beweislast zuzugestehen, dass er gestanden und sich auch während der Verhandlung kooperativ gezeigt habe. Wie sein Strafverteidiger richtig ausgeführt habe, sei der Angeklagte von seiner Vergangenheit eingeholt worden, weshalb das Gericht schlussendlich „drei Jahre netto“ als Haftstrafe veranschlagte.

Dafür, dass die Justiz so viel Zeit benötigt habe, um das Strafverfahren in die Wege zu leiten, bat Richter Kaufmann um Entschuldigung.  Dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidigung hat die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen, wobei Richter Kaufmann klarstellte, dass der Verurteilte nicht mit einem Freispruch rechnen könne.