Gummersbacher MordprozessZigarette hat den Sessel wohl nicht in Brand gesetzt

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Der Kölner Justizkomplex am Montagmorgen: Dort ist auch das Landgericht untergebracht. Ein 22 Jahre alter Mann aus Gummersbach muss sich dort vor der Fünften Großen Strafkammer verantworten: Er soll die Wohnung eines Großvaters in Dieringhausen angezündet und den 83-Jährigen damit getötet haben.

Im Kölner Justizkomplex ist auch das Landgericht untergebracht. Dort muss sich zurzeit ein 22 Jahre alter Mann aus Gummersbach verantworten: Er soll die Wohnung eines Großvaters in Dieringhausen angezündet und den 83-Jährigen damit getötet haben.

Im Mordprozess gegen einen 22 Jahre alten Gummersbacher sagten am Montag auch zwei Brandsachverständige vor dem Landgericht in Köln aus.

Was hat am 13. Juli vergangenen Jahres jenen Brand ausgelöst, der einem Gummersbacher das Leben gekostet hat? Zwei Tage nach dem Feuer in seiner Wohnung an der Sternstraße in Dieringhausen war der 83-Jährige einer Rauchgasvergiftung erlegen. Schwere Brandstiftung mit Todesfolge und Mord, das sind die Vorwürfe, für die sich der heute 22 Jahre alte Enkel des Mannes vor der Fünften Großen Strafkammer am Landgericht in Köln verantworten muss. An allen Verhandlungstagen bisher hat er dazu jedoch geschwiegen.

Am Montag sagten dort eine Brand- und Todesursachen-Ermittlerin der oberbergischen Polizei, der spätere Leiter der Ermittlungen aus Köln sowie zwei Brandsachverständige aus – den einen hatte die zuständige Versicherung beauftragt, den anderen die Polizei. Beide aber kamen zu dem Schluss, dass eine brennende Zigarette oder eine noch glimmende Kippe nicht den Sessel des Seniors in Flammen gesetzt haben könnten. Der 83-Jährige soll zuvor mit zehn Tabletten des nicht verschreibungspflichtigen Schlafmittels Zopiclon betäubt worden sein.

Polizei-Gutachter bringt „externe Brandquellen“ ins Spiel

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Es heißt aber auch, er sei Kettenraucher gewesen und sei immer mal wieder beim Rauchen eingeschlafen – vermutlich einer der Gründe, warum in der Wohnung und rund um das Haus Kameras angebracht waren. Am Tatort konnten beide Sachverständige ihren Angaben zufolge zudem keine Rückstände von flüssigen Brandbeschleunigern nachweisen, sodass von einem externen Auslöser, etwa der starken Flamme eines Feuerzeugs oder einem Anzünder für Grillkohle, auszugehen sei.

In zwei Versuchsreihen mit exakt demselben Drehsessel und demselben Kissen darauf sei es nicht gelungen, das Möbel mit allein einer Zigarette von der Sitzfläche aus anzünden, sagte der von der Polizei beauftragte Gutachter. „Das ginge nur, wenn man ein Papiertuch oder Leinengewebe hinzunimmt“, führte der 53-Jährige aus. „Aber dann dauert es sehr lange, bis es richtig brennt.“

In der Wohnung und am Gummersbacher Haus des Opfers waren Kameras angebracht

Die Aufnahmen aus einer Kamera am Haus zeigen derweil, dass der Beschuldigte etwa vier Minuten vor den ersten Rauchschwaden das Haus verließ. In den Vernehmungen bei der Polizei hatte er den Ermittlern zufolge erklärt, er habe den bereits leblosen Großvater ins Freie gebracht, dann sei auch schon die Feuerwehr angerückt.

Vor Gericht schilderte der leitende Ermittler (41), dass bei der Durchsuchung der Wohnung des Angeklagten, unter Wäsche versteckt, eine Packung Zoplicon gefunden worden sei, dieser seien genau zehn Tabletten entnommen worden. Die Nachverfolgung des Privatrezepts einer Hausärztin habe ergeben, dass der 83-Jährige diese Packung in einer Gummersbacher Apotheke gekauft habe. Auch berief er sich auf ein vor Gericht noch nicht aufgerufenes Gutachten nach der Obduktion des Toten: Das Blut habe eine Zoplicon-Konzentration aufgewiesen, die zehn Tabletten entspreche. Auch habe der Körper Brandverletzungen zweiten Grades aufgewiesen.

16 Tage nach dem Brand war der 22-Jährige selbst bei der Polizei erschienen, um Anzeige zu erstatten: In Textnachrichten war er als „Mörder“ betitelt worden, er habe genau 24 Stunden Zeit, um sich zu stellen, Verstecken „lohne sich nicht“. Der Absender indes konnte bis heute nicht identifiziert werden. Der Prozess soll am kommenden Montag, 28. August, fortgesetzt werden.