Mann setzt Frau Waffe auf die Brust45-Jähriger Wipperfürther zu Geldstrafe verurteilt

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Symbolbild.

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Wipperfürth – Wenig übrig geblieben ist von den Vorwürfen gegen einen 45-Jährigen aus Kierspe, der sich in dieser Woche dem Schöffengericht stellen musste. Der Mann muss 3000 Euro Geldstrafe zahlen, weil er in der Öffentlichkeit eine Schusswaffe bei sich trug.

Verglichen mit der umfangreichen Anklageschrift endete der Prozess für den Mann damit glimpflich. Die Staatsanwaltschaft war ursprünglich davon überzeugt, dass der Angeklagte eine 20-Jährige aus Gummersbach mitten in der Wipperfürther Innenstadt drangsaliert hatte.

Ende 2019 hatten sich beide über das Internet kennengelernt. In der Folge trafen sie sich regelmäßig. Eine Beziehung habe es nicht gegeben, das sei zumindest ihr klar gewesen, erinnerte sich die Frau im Zeugenstand. Zweck der Treffen sei der gemeinsame Konsum von Kokain gewesen. Gleichwohl sei der Kiersper zunehmend eifersüchtig aufgetreten.

Im Sommer 2020 war die Frau in die Wipperfürther Innenstadt gezogen. An einem Augustabend, so die Anklageschrift, habe der Mann ihr vor ihrer Wohnung aufgelauert, sie in ein Auto gezerrt und sei mit ihr in ein Waldstück gefahren.

Im Zeugenstand kaum Erinnerungen

Dort habe er ihr die Pistole ans Knie gehalten und abgedrückt. Die Waffe war nicht geladen – was die Frau vor dem Klicken des Abzugs nicht wusste. Außerdem ging die 20-Jährige davon aus, dass es sich um eine scharfe Waffe handelte, während der Kiersper tatsächlich eine Schreckschusswaffe einsetzte.

Rund um diesen Tag hatte die Anklage weitere Vorwürfe gegen den Mann zusammengetragen, die von Schlägen ins Gesicht bis zum angeblichen Diebstahl des Handys der Gummersbacherin reichten. Die Anklageschrift war auf der Basis der Angaben erstellt worden, die die junge Frau im Sommer 2020 gegenüber der Polizei gemacht hatte. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe und schwieg.

Handy freiwillig herausgerückt

In der jüngsten Hauptverhandlung konnte die 20-Jährige indes viele Fragen nicht beantworten oder gab Widersprüchliches zu Protokoll. Das genannte Waldstück, in dem man sich häufiger getroffen habe, könne zwischen Wipperfürth und Marienheide liegen – oder auch nicht. Die Frau bestritt nun, dass der Kiersper den Abzug der Pistole betätigte.

Das Handy habe sie freiwillig herausgerückt. Und ob der Angeklagte sie ins Auto zerrte, oder die Frau in einem anderen Fahrzeug in den Wald kam, blieb ebenfalls im Dunklen. Die Verteidigung wies die Gummersbacherin mehrfach darauf hin, dass sie ihren Aussagen bei der Polizei widerspreche. „Wahrscheinlich habe ich vieles verdrängt“, erklärte das mutmaßliche Opfer die Erinnerungslücken.

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„Die Aussage ist nur in dem Punkt belastbar, dass es eine Waffe gab“, fasste es die Staatsanwältin zusammen, die in ihrem Abschlussplädoyer die Verurteilung wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz und 100 Tagessätze zu 30 Euro forderte. Dem folgte das Gericht. Die übrigen Vorwürfe wurden mit Zustimmung von Anklage und Verteidigung eingestellt.