Nach BetrugsfallKreis Oberberg rät zur Vorsicht beim Gebrauchtwagenkauf

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Vorsicht beim Gebrauchtwagenkauf, mahnt die Polizei.

Oberberg – Eine böse Überraschung hat eine junge Frau erlebt, die ihren gerade erst gekauften Gebrauchtwagen beim Straßenverkehrsamt des Kreises anmelden wollte. Bei der Bearbeitung der Fahrzeugpapiere stellte sich heraus, dass die Papiere gefälscht und das Fahrzeug als gestohlen gemeldet wurde. Das musste sie der herbeigerufenen Polizei erklären. Davon berichtet die Kreisverwaltung und sagt, dass es bereits der zweite Fall dieser Art beim Straßenverkehrsamt binnen weniger Wochen war. Anlass genug für den Kreis, um Oberbergs Gebrauchtwagenkäufern einige Tipps an die Hand zu geben.

In beiden Fällen waren die gekauften Autos über diverse Internetportale von Privatpersonen angeboten worden. Und: Die Verkäufer trafen sich mit den Geschädigten an öffentlichen Orten, nicht aber an ihrer angeblichen Wohnanschrift. Allein das mahne zur Vorsicht.

Auch Zulassungspapiere kontrollieren

Generell rät der Kreis dazu, sich beim Fahrzeugkauf den Personalausweis des Verkäufers zeigen zu lassen und diesen bestenfalls abzufotografieren. Auch die Zulassungspapiere sollten genau in Augenschein genommen und auf ihre Echtheit geprüft werden: Gibt es Auffälligkeiten im Schriftbild? Welche Behörde ist als Ausstellerin eingetragen und passt das Dienstsiegel dazu? Zudem empfiehlt der Kreis, die Halterdaten mit denen im Personalausweis abzugleichen, sofern dieser der letzte eingetragene Halter war.

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Sollte das Fahrzeug noch zugelassen sein, lohne sich ein Blick auf die Plaketten auf den Nummernschildern, weil auch diese gefälscht sein könnten, schreibt der Kreis: „Leicht ablösbare oder ,unrunde’ Plaketten können auf eine Fälschung hinweisen. Vergleichen Sie das Aussehen sowie die fühlbare Beschaffenheit der Plaketten gegebenenfalls mit denen von einem anderen Fahrzeug.“ Misstrauen sei angebracht, wenn der Verkäufer den Zweitschlüssel oder andere zum Fahrzeug dazugehörige Gegenstände oder Dokumente unter fadenscheinigen Begründungen beim Verkauf nicht aushändigen kann.

Die Fahrzeugidentifizierungsnummer lässt sich im Internet abfragen. Dort gibt es neben technischen Daten auch die Auskunft, falls das Fahrzeug als gestohlen gemeldet wurde.