Rauschmittel im RucksackGericht in Waldbröl beschäftigt sich mit 20-Jährigem

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Prozessauftakt Flensburg

Symbolbild

Waldbröl – Mehr als 76 Gramm Amphetamin und gut 28 Gramm Cannabis im Wert von rund 500 Euro soll ein Morsbacher in der Tasche gehabt haben, als er sich im vergangenen Mai einer Personenkontrolle stellen musste. Die brachte den 20-Jährigen jetzt vor das Waldbröler Schöffengericht: Dort musste er sich wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln verantworten. Der Angeklagte räumte dies ein, jedoch sei seine Aussage bei der Polizei, dass sich das Rauschgift in einem geklauten Rucksack befunden habe, falsch.

Vielmehr sei er, so berichtete der Beschuldigte, bei einem Freund in Morsbach, dessen Namen er nicht nennen wollte, gewesen und habe dort Cannabis konsumiert. Von diesem habe er Tabletten und Gras auf Kommission bekommen, um beides weiterzuverkaufen. Damit habe er den eigenen Konsum, wöchentlich etwa zehn Gramm Marihuana, finanzieren wollen: „Ich habe gedacht, das wäre eine gute Idee.“ Auf dem Rückweg sei er dann geschnappt worden. Und zu Hause habe er deswegen heftigen Ärger bekommen, seine Eltern hätten gedroht, ihn aus der Wohnung zu werfen, führte der Morsbacher aus. „Da hat es bei mir – wenn auch spät – Klick gemacht.“ Seitdem konsumiere er überhaupt nichts mehr, viele Kontakte zu früheren Bekannten habe er abgebrochen, um seine Zukunft nicht zu gefährden.

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Die Jugendgerichtshilfe schloss bei ihm eine Reifeverzögerung nicht aus und regte im Fall der Schuldfeststellung die Unterstützung durch einen Bewährungshelfer an. Die Mutter des Beschuldigten berichtete von einem strukturierten Tagesablauf, seitdem ihr Sohn regelmäßig arbeite.

Die Staatsanwältin würdigte das umfassende Geständnis des jungen Mannes und sah von der Beantragung einer Jugendstrafe ab, doch forderte sie eine Zahlung von 500 Euro. Nach einer kurzen Beratung mit den Schöffen befand Richter Dr. Fabian Krapoth den Angeklagten des unerlaubten Handels mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge für schuldig, setzte jedoch eine Jugendstrafe für zwei Jahre aus. Neben der beantragten Zahlung stellte Krapoth dem 20-Jährigen einen Bewährungshelfer an die Seite. Und sollte er sich noch einmal etwas zu Schulden kommen lassen, drohe im das Gefängnis.