ProzessBensberger Richterin stellt Betrugsverfahren ein – WC-Händler behält weiße Weste

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Deutsche Fans gehen beim Fanmarsch in der Innenstadt an mobilen Toiletten vorbei.

Im Streit um eine nicht gelieferte Mobil-Toilette (auf dem Foto: Mobil-WCs in Stuttgart während der EM) hat ein Kunde aus Baden-Württemberg einen bergischen Internet-Händler wegen Betruges angezeigt

Als Betrüger musste ein bergischer Internet-Händler vor Gericht, doch eine Bensberger Richterin stellte den Prozess um ein Mobil-WC ein.

„Der Kunde hat den Bestellvorgang nicht verstanden“: Ein bisschen entnervt klingt der Chef eines bergischen Internet-Versandhauses schon, als er sich bei Strafrichterin Simona Sünnemann in Bensberg auf der Anklagebank sitzt und sich gegen den Vorwurf des Betruges verteidigen muss.

Zwar ist die Sache, um die es geht, tatsächlich etwas anrüchig, aber das liegt vor allem daran, dass der Kunde, ein kostenbewusster Mann aus Baden-Württemberg, ein Baustellenklo zum Schnäppchenpreis von 999 Euro geordert, aber nicht bekommen hat. Ein Fall von Internet-Betrug? Das dann doch nicht, denn Richterin Sünnemann stellt das Verfahren am Ende mit Zustimmung von Staatsanwaltschaft und Verteidigung ein; die Kosten des 47-jährigen Angeklagten trägt der Staat.

Kunde überwies Geld laut Unternehmen voreilig

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„Man nennt es auch Freispruch zweiter Klasse“, erklärt Verteidigerin Sarah Hemmes ihrem Mandanten Wolfgang B. (Name geändert); es gehe  auch darum, nicht noch weitere Kosten zu produzieren. Und die würden  fällig, wenn es im Beharren auf einen förmlichen Freispruch noch einen weiteren Gerichtstermin geben müsste, zu dem der Kunde aus dem Südwesten als Zeuge geladen würde.

Was ist eigentlich passiert? Hans F. aus dem Ländle hat am 3. Juni 2022  nicht nur via Internet ein Mobil-WC bestellt, sondern auch ganz fix das Geld überwiesen. Damit war der Mann aus Sicht des bergischen Unternehmens aber zu schnell, denn er habe lediglich eine Eingangsbestätigung bekommen. Dagegen sei die endgültige Vereinbarung, bei der ihm dann auch die Frachtkosten für den Toilettentransport auferlegt worden wären, noch nicht abgeschlossen gewesen.

Wir hatten etwa 80 auf Lager
Der Internet-Händler über seinen Mobil-WC-Vorrat

„Er wollte die Transportkosten nicht zahlen“, schildert Geschäftsführer Wolfgang B. den Streit, den die Mitarbeiter seines Unternehmens mit Hans F. ausgefochten hätten. Irgendwann erstattete der renitente Kunde aus dem Südwesten Anzeige und gab dabei wohl auch an, die Bergischen hätten gar kein Klo vorrätig gehabt. „Das stimmte nicht, wir hatten etwa  80 auf Lager“, widerspricht der Geschäftsführer der Internet-Baubedarfsfirma.

Aber auch sonst tat der Kunde nach Angaben des Firmenchefs wohl einiges dafür, dass sich der Streit nicht mehr in Wohlgefallen auflösen konnte: Selbst als die Firma den Kaufpreis zurückerstatten wollte, klappte das erst einmal nicht, weil, so der Geschäftsführer, der Kunde eine falsche Bankverbindung angeben habe.

Kunde bringt südwestdeutsche Hundeschule ins Spiel

Zudem habe er noch gefordert, das Geld an eine Hundeschule zu überweisen, mit der er wohl verbandelt war. Dazu waren die Bergischen aber nicht bereit, sondern nur an das Konto, von dem das Geld auch geflossen sei. „Bei uns waren insgesamt drei Leute mit der Sache befasst“, klagt der Geschäftsführer sein Leid. Inzwischen habe der Kunde das Geld aber zurückbekommen.

Dass der Fall überhaupt als „Betrug“ vor Gericht landete, ist ein weiteres Kapital für sich. Nach der Strafanzeige sei er zur Siegburger Polizei vorgeladen worden, sagte der im Rhein-Sieg-Kreis wohnende Unternehmer. Den ersten Termin habe er absagen müssen, weil er krank gewesen sei.

Den zweiten habe er morgens um 7.30 Uhr bekommen, doch da, so sagt er jedenfalls vor Gericht, sei er wieder weggeschickt worden, weil die Vernehmungsbeamtin einen nächtlichen Einsatz gehabt und darum nicht morgens im Dienst gewesen sei. Danach sei die Sache wohl ohne weitere Ermittlungen an die Staatsanwaltschaft zurückgeschickt worden. Alles ging seinen Gang, Anklageerhebung, Zulassung der Anklage und schließlich Prozesstermin.