Einbruchsserie in Rhein-ErftBandenmitglied zu jahrelanger Haft verurteilt

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Das Landgericht Köln. (Symbolbild)

Rhein-Erft-Kreis/Köln – Zu vier Jahren und drei Monaten Haft ist ein Angeklagter am Landgericht Köln verurteilt worden. Der 35-Jährige war des schweren Bandendiebstahls angeklagt.

Regelmäßig brachen die Mitglieder der Bande, zu der der Angeklagte gehörte, in den Jahren 2017 und 2018 in Geschäftsräume in ganz Deutschland ein. Dort machten sie sich in erster Linie an Geldautomaten zu schaffen. Auch im Rhein-Erft-Kreis verübte die Bande mehrere Einbrüche, unter anderem in Bergheim, Erftstadt und Wesseling.

Bande stahl vorrangig Geld aus Automaten

Dort verschaffte sich die Bande Zugang zu einer Filiale der Degussa Bank auf dem Gelände von Evonik. Als sie den Geldautomaten in der Filiale aufbrachen, wurden Farbbomben ausgelöst, die als Diebstahlschutz dienten. Durch die auslaufende Tinte wurde ein Teil des gestohlenen Geldes im Wert von insgesamt rund 114 000 Euro unbrauchbar.

In Erftstadt mussten die Einbrecher bei einer Aktion ihr Diebesgut zurücklassen. Sie hatten einen Tresor gestohlen und auf einen Transporter geladen, weil sie ihn nicht aufbrechen konnten, wurden dann jedoch gestört und flüchteten ohne Beute.

Angeklagter wurde in sieben Fällen für schuldig befunden

Die Staatsanwaltschaft betonte bei Prozessauftakt wie professionell die Bande vorgegangen sei. Denn es habe immer klare Abläufe und Aufgabenteilung gegeben. Eine Person fungierte als Fahrer und Werkzeuglieferant, eine andere stand vor den Gebäuden Schmiere und koordinierte die Aktionen.

Der Angeklagte wurde in sieben Fällen des schweren Bandendiebstahls für schuldig befunden, wobei es bei zwei Fällen bei einem Versuch blieb. Der Verteidiger des Angeklagten legte jetzt Revision gegen das Urteil ein.

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Demnach müsse nun der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil des Landgerichts Köln auf Rechtsfehler überprüfen, teilte die Pressestelle des Landgerichts auf Anfrage mit. Der BGH entscheide im Revisionsverfahren darüber, ob eine Zurückverweisung an das Landgericht Köln erfolgen soll und dort erneut über den Angeklagten Recht gesprochen werden soll.