Fall Jaka Cuber PotocnikSportgerichtshof teilt 1. FC Köln Termin für Anhörung mit

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Jaka Cuber Potocnik ist mittlerweile 18 Jahre alt, seine viermonatige Sperre ist wie das Urteil gegen den 1. FC Köln derzeit ausgesetzt.

Jaka Cuber Potocnik ist mittlerweile 18 Jahre alt, seine viermonatige Sperre ist wie das Urteil gegen den 1. FC Köln derzeit ausgesetzt.

Der Internationale Sportgerichtshof (Cas) hat die Anhörungen im Fall des Stürmers Jaka Potocnik auf den 19. und 20. September gelegt. 

Der Internationale Sportgerichtshof (Cas) hat am Freitagmorgen eine Liste der Anhörungen für die Monate August und September veröffentlicht. Zwar fehlt der 1. FC Köln in der Übersicht aus Lausanne. Dennoch ist auch der Gerichtstermin im Fall des Stürmers Jaka Cuber Potocnik nun bestimmt: Am 19. und 20. September wird sich die Berufungskommission des Cas mit der Frage befassen, ob der damals 16 Jahre alte Potocnik im Januar 2022 ohne berechtigten Grund seinen Vertrag bei Olimpija Ljubljana gekündigt und ob der 1. FC Köln den Spieler dazu angestiftet hat.

Zunächst zielte die Kölner Strategie vor allem darauf ab, die Gründe für Potocniks Kündigung zu rechtfertigen. Der damalige Olimpija-Präsident hatte dem Stürmer unter anderem mündlich zugesichert, mit den Profis trainieren und auch bald spielen zu dürfen. Außerdem seien Potocnik drei Trainingseinheiten pro Woche unter individueller Anleitung versprochen worden.

Als sich die Dinge nicht nach den Wünschen des Spielers entwickelten, kündigte Potocniks Mutter den Vertrag fristlos; bereits am Tag darauf unterschrieb der damals 16-Jährige im Geißbockheim seinen Vertrag beim 1. FC Köln. Dass es zuvor keine Kontakte zwischen Köln und Potocnik gegeben haben sollte, zweifelte besonders Olimpija an.

Ein Problem für die Kölner. Denn bei der Fifa gilt in Transferfragen wie in vielen Feldern des Zivilrechts eine Beweislastumkehr: Um die Auswüchse des Handels besonders mit minderjährigen Spielern aus kleineren in große Ligen einzudämmen, gilt grundsätzlich jeder Verein als Anstifter, der einen Spieler unter Vertrag nimmt, der zuvor ohne Grund gekündigt hat. Zwar empörten sich die Kölner öffentlich über den unterstellten Tatbestand der Anstiftung. Dennoch kümmerten sie sich anschließend kaum noch um diesen Teil des Sachverhalts. Und tatsächlich war der Gedanke richtig: Wie sollte man auch beweisen, nicht mit Potocnik in Kontakt gewesen zu sein? Stattdessen hoffte man, die Rechtmäßigkeit der Kündigung darstellen zu können. 

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Das missglückte. Die Fifa urteilte am 1. Februar 2023, dass keine Gründe für Potocniks Kündigung vorgelegen hatten. Dass Ljubljanas Trainerstab mündliche Versprechen nicht gehalten hatte, die ein Präsident während einer Vertragsverhandlung gemacht hatte, war nach Ansicht der Fifa-Richter kein Anlass zur Kündigung. Und tatsächlich hat Potocnik, mittlerweile 18 Jahre alt, auch beim 1. FC Köln noch nie für die Profis gespielt.

Die Kölner wurden damals mit dem vorgesehen Strafmaß belegt, für zwei Transferperioden dürfen sie keine Spieler verpflichten. Allerdings wurde die Strafe gestundet, daher darf Köln in diesem Sommer den Kader auffüllen. Das ist einerseits gut, andererseits hat die ungeklärte Rechtslage bis in den April hat die Position des FC auf dem Transfermarkt geschwächt, dem Vernehmen nach platzten mehrere Wechsel. Sollte in der Berufungsverhandlung also die Strafe bestehen bleiben, hätten die Kölner zwei Transferphasen vollständig und eine in Teilen verloren. Offen ist, wann der FC die Strafe antreten muss. Nach der Anhörung im September dürften die Cas-Richter nicht mehr allzu viel Zeit benötigen, um eine Entscheidung zu treffen. Würde die Strafe zum Beispiel auf eine Phase reduziert, wäre es denkbar, dass Köln bereits das kommende Winter-Transferfenster verpasst – im Sommer allerdings voll handlungsfähig wäre. (chl)