Lufthansa-StreikFlug-Ausfälle in Köln und Düsseldorf

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Parkende Lufthansamaschinen am Freitag am größten deutschen Flughafen Frankfurt am Main.

Köln/Düsseldorf – Die neuesten Streiks der Piloten bei der Lufthansa hatten auch erhebliche Auswirkungen auf den Flugverkehr in Nordrhein-Westfalen. Bei der größten deutschen Airline sind eine ganze Reihe von Flügen ausgefallen.

Allein in Düsseldorf wurden von der Lufthansa 14 der insgesamt 26 für Freitag geplanten Starts und Landungen in Düsseldorf abgesagt, wie die Homepage des Flughafens am frühen Nachmittag zeigte. Noch am Morgen war der Flughafen sogar davon ausgegangen, dass 18 Flüge ausfallen würden. Betroffen waren Verbindungen nach Frankfurt und München.

Am Flughafen Köln/Bonn hatte die Fluggesellschaft nach Angaben eines Airport-Sprechers fünf von acht geplanten Starts und Landungen gestrichen. Von Köln/Bonn aus steuert die Lufthansa lediglich München an. Alle anderen Verbindungen wurden bereits vor Jahren an die Lufthansa-Billigtochter Eurowings übertragen.

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Bestreikt werden laut Vereinigung Cockpit ausschließlich die Abflüge der Lufthansa-Kerngesellschaft sowie der Lufthansa Cargo von deutschen Flughäfen. Die Tochtergesellschaften Eurowings, Lufthansa Cityline und Eurowings Discover sind von dem Aufruf nicht betroffen und sollen planmäßig fliegen.

Gleiches gilt für ausländische Lufthansa-Töchter wie Swiss, Austrian oder Brussels. Auch Lufthansa-Flüge von nicht-deutschen Startpunkten finden statt, sofern Flugzeuge und Crews bereits im Ausland sind.

Verhandlungen über Tarifvertrag gescheitert

Die Gewerkschaft Vereinigung Cockpit (VC) hatte die Piloten der Kerngesellschaft und der Frachttochter Lufthansa Cargo zu einem ganztägigen Streik aufgerufen. Anlass sind die aus Sicht der Gewerkschaft gescheiterten Verhandlungen über einen neuen Gehaltstarifvertrag.

Die VC verlangt nach eigenen Angaben Gehaltssteigerungen von 5,5 Prozent im laufenden Jahr und einen automatisierten Inflationsausgleich ab dem kommenden Jahr. Die Lufthansa hatte nach eigenen Angaben zuletzt eine Erhöhung der monatlichen Grundvergütung um pauschal 900 Euro angeboten. Bezogen auf die Laufzeit von 18 Monaten würde das Zuwächse von 18 Prozent für Berufsanfänger.

Die Lufthansa ist unterdessen vor dem Arbeitsgericht München mit einem Antrag auf einstweilige Unterlassung des Pilotenstreiks gescheitert. Die Fluggesellschaft hatte laut Gericht am Freitag argumentiert, dass die Forderung nach einer Erhöhung der Tarifgehälter mittels eines automatischen Inflationsausgleiches ein rechtswidriges Streikziel sei.

Dem folgte das Gericht nicht, die Durchführung des Streiks wurde nicht untersagt. Allerdings betonte die 38. Kammer auch, dass die Forderung der Vereinigung Cockpit nicht unbedenklich sei. „Jedoch hätte die Deutsche Lufthansa AG ihre rechtlichen Bedenken während der bisherigen Verhandlungen äußern müssen, damit über diesen Punkt Gespräche hätten geführt werden können.“ Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, eine Berufung zum Landesarbeitsgericht München ist möglich.

Entschädigungen für Passagiere

Die Leidtragenden waren am Freitag die Passagiere, zumindest wenn sie die Reise nicht verschieben können. Grundsätzlich können Kunden einen streikbedingt gestrichenen Flug stornieren, sie bekommen dann ihr Geld zurück. Dafür hat die Airline sieben Tage Zeit.

Wer trotzdem fliegen will, hat Anspruch auf einen späteren Flug. Das kann aber dauern, bis der Streik vorbei ist - und auch länger, da ein Rückstau entstehen kann. Ist ein Ersatzflug erst am kommenden Tag oder später möglich, muss die Airline Übernachtungen und Transfers bereitstellen.

Bei einer Pauschalreise muss der Reiseveranstalter für eine Ersatzbeförderung sorgen. Verbraucherschützern zufolge können Pauschalreisende ab einer Verspätung von fünf Stunden den Reisepreis mindern. Generell müssen Fluglinien alles Zumutbare zu tun, um ihre Passagiere trotz Ausfällen bei Streiks kostenlos auf alternativen Wegen zu vergleichbaren Konditionen an ihr Ziel zu bringen. Je nach Umständen und Entfernung kann ein alternativer Transport auch durch Bereitstellung von Bahnfahrten oder Mietwagen erfolgen.

Im aktuellen Fall erklärte die Lufthansa, dass Kunden „nach Möglichkeit“ auf alternative Flüge umgebucht werden. Auf innerdeutschen Strecken können Fluggäste laut Konzern auch die Bahn nutzen. Dazu können sie ihr Ticket online in einen Fahrschein der Bahn umwandeln, eine Anreise zum Flughafen ist nach Angaben der Fluggesellschaft dafür nicht notwendig. (mit dpa, afp)