Nach Todesfällen in KölnStadt will Apotheken nicht öffnen

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Apotheke Longerich dpa

Die Apotheke in Köln-Longerich

Köln – Die Stadt will den drei Apotheken, die von der Bezirksregierung nach zwei Todesfällen geschlossen wurden, auch weiterhin den Betrieb untersagen. Eine 28 Jahre alte Frau und ihr Säugling waren gestorben, nachdem die werdende Mutter verunreinigte Glukose eingenommen hatte, die in der Heilig-Geist-Apotheke in Longerich abgepackt wurde. „Solange die Umstände darüber nicht bekannt sind, wie die toxische Substanz in die Glukose kam, bleibt die Verfügung aufrechterhalten“, sagte eine Stadtsprecherin.

Der Inhaber der Heilig-Geist-Apotheke, dem auch zwei weitere Apotheken in Bilderstöckchen gehören, hat beim Verwaltungsgericht einen Eilantrag eingereicht, um die Wiedereröffnung seiner Geschäfte zu erreichen. Er hat laut Auskunft des Gerichts angegeben, dass die behördliche Schließung seiner drei Betriebe existenzvernichtend sei. Er habe zudem darauf hingewiesen, dass bislang nicht geklärt sei, ob die Glukose aus seiner Apotheke für die beiden Todesfälle verantwortlich sei.

Schutz der Bevölkerung

Alles zum Thema Karl-Josef Laumann

Die Stadt hatte bis Freitag Zeit, dem Verwaltungsgericht eine Stellungnahme zukommen zu lassen. Laut einer Sprecherin erklärt die Verwaltung darin die Entscheidungshintergründe für die durch eine Weisung der Bezirksregierung erfolgte Schließungsverfügung. NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hatte nach der Schließung gesagt, dass diese dem vorbeugenden Gesundheitsschutz der Bevölkerung diene.

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Während es zunächst hieß, dass in der Heilig-Geist-Apotheke auch Glukose abgefüllt worden sei, die in den beiden anderen Apotheken des selben Inhabers verkauft worden sei, haben der Apotheker und die Stadt inzwischen klargestellt, dass das nicht zutreffend sei. „Das ist die offizielle Aussage des Apothekers gegenüber dem Gesundheitsamt“, sagte eine Stadtsprecherin. Außerdem habe die Behörde den Warenverkehr zwischen der Heilig-Geist-Apotheke und den Sekundärapotheken kontrolliert. „Daraus ist keine Lieferung von Glukose an eine der Sekundärapotheken erkennbar, und das deckt sich mit den Aussagen des Apothekers.“

Auf die Frage, warum die Pressestelle der Polizei und nicht das Gesundheitsamt die Pressestelle der Stadt über den Glukose-Fall informierte, hieß es, dass „augenscheinlich der kurze Dienstweg zwischen den Pressestellen von Polizei und Stadt schneller“ gewesen sei als der formale Dienstweg.