Polizisten bekommen Schläge abBeziehungsstreit endet im Leverkusener Gerichtssaal

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Amtsgericht LEV

Das Amtsgericht in Opladen.

Leverkusen – Polizei und Amtsgericht kennen sie schon länger: Frau Schmitz und Herrn Toprak (Namen geändert). Ihre On-Off-Beziehung, mal sind sie zusammen, dann fetzen sie sich wieder, hat bereits zu diversen Polizeieinsätzen geführt.

Einer davon führte den Mann am Donnerstag vor das Amtsgericht in Opladen. Körperverletzung, tätlicher Angriff auf Polizeibeamte und Beleidigung warf die Staatsanwaltschaft dem 30-jährigen Angeklagten vor.

Anfang Dezember 2020 wurde eine Polizeistreife nach Wiesdorf vor die Wohnung der Frau gerufen. Zum damaligen Zeitpunkt schienen die beiden gerade keine gute Phase gehabt zu haben. Der Angeklagte gab an, seine Sachen aus der Wohnung holen zu wollen. Die Frau fühlte sich belästigt und rief die Polizei. Die zwei Beamten sprachen einen Platzverweis aus, dem der 30-Jährige nicht nachkommen wollte. So schildern es die beiden Polizisten, die vor Gericht aussagten.

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Mann riss sich los

Sie wollten ihn daher in Gewahrsam nehmen und führten ihn zum Auto. Plötzlich habe er versucht sich loszureißen, es hagelte Schläge, ein Polizist wurde an Brust und Schulter getroffen und erlitt Schürfwunden. Die Männer mussten Pfefferspray verwenden, um den Angeklagten zu Boden zu bringen.

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Vor dem Amtsgericht nicht blicken ließ sich die damalige Freundin, obwohl sie als Zeugin geladen war – mittlerweile sind sie getrennt. Der 30-Jährige, der noch bis Herbst eine Haftstrafe wegen weiterer Vergehen verbüßt, beteuerte vor Gericht, von seiner Ex-Freundin wegkommen zu wollen. Er habe sowieso eine neue Beziehung.

Drei Monate Haft auf Bewährung

Wegen Widerstands gegen Polizeibeamte brummte ihm der Richter drei Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung auf. Dazu kommen 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit und Gespräche mit einer Suchtberatung wegen seines Alkohol- und Drogenproblems.

Auf eine Geldstrafe verzichtete der Richter. Das käme einer weiteren Haftstrafe gleich, erläuterte er, da der Angeklagte, der vor seinem Haftantritt arbeitslos war, die Schuld höchstwahrscheinlich sowieso nicht begleichen könnte und sie in eine Gefängnisstrafe umwandeln müsste. Wenn der 30-Jährige Ende September aus der Justizvollzugsanstalt entlassen wird, habe er fast ein Jahr im Gefängnis verbracht. Die weiteren Anklagepunkte wurden fallen gelassen.